Kfz-Schlichtungsstelle: Kostenlose Beratung 

Sie erhalten Ihr Auto von der Reparatur zurück und ärgern sich, weil die Arbeiten nicht zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt wurden? Auch Gespräche mit dem Mechaniker und/oder dem/der Geschäftsführer:in der Kfz-Werkstätte ergeben keine Lösung?

Dann können Sie sich an die Kfz-Schlichtungsstelle wenden.

Wie läuft das ab?

Im Vorfeld wird die Sachlage von unseren Experten:innen eingehend geprüft und danach entschieden, ob die Beschwerde des Autobesitzers/der Autobesitzerin ein Fall für die Schlichtungsstelle ist. Oder ob das Problem auch gleich direkt - etwa mit einem Anruf  bei der Werkstatt - gelöst werden kann. 

Ist ein weiteres Einschreiten der Schlichtungsstelle notwendig, so wird mit allen beteiligten Personen ein gemeinsamer Termin vereinbart.

Das Ziel der Kfz-Schlichtungsstelle ist es, eine außergerichtliche Einigung zwischen Kunden und Kfz-Werkstätten herbeizuführen.

Der Schlichtungsstelle steht im Bedarfsfall eine § 57a-geeignete Prüfstraße mit Hebebühne und Bremsprüfstand zur Verfügung. Ein Gutachter ist meist ebenfalls vor Ort, um das Fahrzeug zu besichtigen.

In der Regel können Beschwerdefälle außergerichtlich gelöst werden. Die Schlichtung durch die Expert:innen der AK Niederösterreich und WKNÖ ist kostenlos. Kosten fallen nur dann an, wenn Betriebe oder Konsument:innen ein Sachverständigengutachten anfordern. 

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