Die Frankfurter Tabelle
In der Frankfurter Tabelle sind Reisepreisminderungen festgelegt. So können Sie herausfinden, wie viel Sie zurückverlangen dürfen.
Alles, was Sie über Pauschalreisen wissen müssen – von der Buchung bis hin dazu, was bei Probleme zu tun ist.
Bei einer Pauschalreise handelt es sich ein Paket aus Flug und Unterkunft, das von einem Reiseveranstalter angeboten wird und zu einem Gesamtpreis gebucht werden kann.
Sie haben bei einer Pauschalreise bei Problemen jeglicher Art nur einen Vertragspartner. Und zwar Ihren Reiseveranstalter.
Außerdem ersparen Sie sich längere Urlaubsvorbereitungen wie z. B. die Suche nach dem passenden Flug. Und sparen noch dazu Geld. Denn Reiseangebote, die Flug und Hotel beinhalten, sind in der Regel günstiger. Außerdem sind Sie abgesichert für den Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters, der Airline oder der Unterkunft.
Das Reisebüro ist als Vermittler tätig. Und zwar egal, ob Sie persönlich ein Reisebüro aufsuchen oder bei einem Online-Reisebüro buchen. Das bedeutet, es vermittelt gegen eine Bearbeitungsgebühr zwischen Reisenden und Reiseveranstalter.
Das Reisebüro hat eine Aufklärungspflicht. Es muss die Reisenden umfassend informieren und beraten, z. B. ob ein Visum oder eine bestimmte Impfung für das Zielland notwendig ist.
Das Reisebüro haftet für Beratungsfehler. Aber: Ihr Vertragspartner bei Problemen auf der Reise ist und bleibt der Reiseveranstalter.
Aufgrund dieser Richtlinie der EU gibt es für Sie als Reisenden oder Reisende besseren Schutz als für Individualreisende.
Für Veranstalter von Pauschalreisen gilt eine verpflichtende Insolvenzabsicherung. Außerdem: Wenn Ihr Reiseveranstalter seinen Firmensitz innerhalb der EU hat, gelten für Sie im Schadensfall die Bestimmungen des österreichischen Rechts.
Aus bestimmten Gründen darf das sein, und zwar bei:
Die Erlaubnis zur Preisänderung muss aber in beide Richtungen gelten. Das bedeutet, wenn Preiserhöhungen an den Reisenden weitergegeben werden, dann müssen auch Preissenkungen weitergegeben werden. Außerdem muss genau angegeben sein, wie der neue Preis berechnet wurde.
Sie haben eine Reise gebucht, ein bestimmtes Hotel ausgesucht und auf einmal verständigt Sie das Reisebüro oder der -veranstalter von einer Umbuchung auf eine andere Unterkunft.
Treten Sie Ihre gebuchte Reise nicht an, haben Sie Stornogebühren zu leisten. Diese sind sowohl nach Art der Reise als auch zeitlich gestaffelt. Sind die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) 1992 vereinbart, dann gelten folgende Stornosätze:
Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten):
Einzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge)
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sollten in den Detailinformationen zu Ihrer gebuchten Reise zu finden sein.
Ja. Aber nur, wenn es sich um ein versichertes Ereignis handelt. Werfen Sie dazu einen Blick in die Polizze Ihrer Stornoversicherung. Mehr zu Stornoversicherung finden Sie hier.
Ja, aber nur dann, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände auftreten. Dazu zählen Kriegshandlungen, Naturkatastrophen oder der Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel. Steht die Reise unmittelbar bevor, ist eine kostenfreie Stornierung der Reise in der Regel möglich. Allerdings müssen Urlaubsantritt und Gefahrensituation zeitlich eng zusammenhängen. Ist der Reiseantritt erst in zwei, drei Wochen geplant, müssen Sie die weitere Entwicklung abwarten. Noch ist keine kostenfreie Stornierung möglich.
Wägen Sie gut ab, ob Sie zuwarten möchten oder auf eigene Kosten sofort stornieren. Denn je näher der Reisezeitpunkt rückt, desto höher fallen die Stornogebühren aus. Wenn Sie sich zum kostenpflichtigen Stornieren entscheiden, können Sie diese Kosten später nicht vom Veranstalter zurückfordern, sollte später ein kostenloses Stornieren möglich sein.
Gilt für das gesamte Land oder Regionen des Landes eine Reisewarnung, kann man kostenlos stornieren.
Allerdings: Wenn der Veranstalter eine gleichwertige Alternative zur Verfügung stellt, müssen Sie das Angebot annehmen. Hatten Sie also Badeurlaub in Griechenland gebucht, müssen Sie die Alternative Ihres Veranstalters, einen Badeurlaub in Spanien, annehmen.
>> Weitere Tipps zum Reiserücktritt bei Terror, Katastrophen, Unruhen
Die Reise konnte nicht wie vertraglich vereinbart durchgeführt und die gebuchten Leistungen nicht vollständig erbracht werden. Nehmen Sie mit Ihrem Reiseveranstalter oder Reisebüro Kontakt auf. Klären Sie über die Reisewarnung auf. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Rückreise ohne zusätzliche Mehrkosten zu organisieren.
Obwohl es sich bei Internetbuchungen um einen Vertragsabschluss im Fernabsatz handelt, steht kein spezielles Rücktrittsrecht zu!
Alles rund um Flugprobleme und was Ihnen zusteht, lesen Sie hier:
Durch Flugausfälle werden Urlaube kürzer. Reiseveranstalter müssen den Preis für bereits bezahlte, aber nicht konsumierte Urlaubstage erstatten. Die Konsument:innen haben ein Anrecht auf Ersatz der entgangenen Urlaubstage. Das oft verwendete Argument der höheren Gewalt zählt hier nicht, es handelt sich um einen Gewährleistungsmangel. Das bedeutet, der Reiseveranstalter muss das Geld für die entgangene Nacht bzw. die entgangenen Nächte zurückerstatten.
Sie können die Höhe des Anspruchs selbst ausrechnen:
Reisepreis (ohne Versicherungs- und Buchungsgebühren) dividiert durch Anzahl der Urlaubstage.
Das Ergebnis muss mit den fehlenden Tagen multipliziert werden.
Beispiel: Kostet die Reise für einen 14-tägigen Urlaub z. B. 2.800 Euro, hat man pro nicht konsumierbarem Urlaubstag Anspruch auf 200 Euro. Dieser Anspruch ist vom Veranstalter in bar zu erstatten.
Ob wegen der Verschiebung der Abflugtermine ein kostenloser Rücktritt von der Reise möglich ist, ist vom Einzelfall abhängig. Verliert man etwa bei einem viertägigen Wochenendflug einen Tag, so wird ein kostenloser Rücktritt realistisch sein. Bei einem 14-tägigen Urlaub hingegen wird wohl der Wegfall von nur einem Tag nicht ausreichen.
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