Heizkostenzuschuss in Niederösterreich
In Niederösterreich erhalten sozial bedürftige Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Für die Saison 2022/2023 beträgt der Zuschuss pro Haushalt einmalig 150 Euro.
Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2022/2023 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/2023 in Höhe von 150 Euro gewährt werden.
Hinweis
Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Hinweis
Welche Einkommenshöchstgrenzen genau jeweils gelten, finden Sie auf der Website vom Land Niederösterreich im PDF "Download: Erläuterungen".Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige
- Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
- Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von
EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der
EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt - Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
- Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
Richtlinien & Antrag
Die genauen Voraussetzungen, Richtlinien und den Antrag für den Heizkostenzuschuss finden Sie auf der Homepage vom Land Niederösterreich .