Klimaanlagen – was beachten?
Was Klimaanlagen können und worauf Sie achten müssen.
In Sommern mit Hitzewellen wünschen sich viele Wohnungseigentümer:innen eine Klimaanlage. Doch darf man diese einfach einbauen?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gelten besondere rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen.
Zustimmung der Miteigentümer notwendig
Sobald durch den Einbau einer Klimaanlage allgemeine Teile der Liegenschaft betroffen sind (etwa Fassade, Außenwand oder gemeinschaftliche Leitungen) oder wenn andere Eigentümer:innen in ihren schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden, braucht es deren Zustimmung.
Wann darf die Zustimmung nicht verweigert werden?
Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Zustimmung der anderen Eigentümer:innen nicht verweigert werden und kann sogar gerichtlich ersetzt werden. Dafür müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Werden allgemeine Teile der Liegenschaft genutzt (z. B. Fassade, Außenmauer), muss die Maßnahme zusätzlich:
Was zählt als „wichtiges Interesse“?
Ein wichtiges Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn durch die Klimaanlage eine Wohnnutzung dem heutigen Standard angepasst wird. Auch gesundheitliche Gründe oder Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes können zählen.
Wenn keine Zustimmung erfolgt
Verweigert ein:e Miteigentümer:in die Zustimmung, kann der:die Antragsteller:in beim Bezirksgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragen. Das Gericht prüft, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei werden die Interessen aller Beteiligten gegeneinander abgewogen.
Unterschied zu Mietwohnungen
Für Mieter:innen gelten strengere Regeln: Sie müssen sowohl die Verkehrsüblichkeit als auch ein wichtiges Interesse nachgewiesen. Für Wohnungseigentümer:innen reicht eines von beidem.
Achtung: Auch Baurecht beachten!
Unabhängig vom Wohnrecht kann auch eine Baubewilligung erforderlich sein – insbesondere beim Anbringen von Außengeräten (z. B. bei Split-Klimaanlagen). Diese Vorschriften unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und müssen zusätzlich eingehalten werden.
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