Mietvertrag

Was ist ein Mietvertrag?

Ein Mietvertrag liegt vor, wenn die Benützung einer Wohnung gegen Entgelt auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gestattet wird. Der Mietvertrag kommt mit der Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins (es ist nicht notwendig, dass die Wohnung sofort übergeben wird) zustande. Das bedeutet, dass Vermieter und Mieter an den Vertrag gebunden sind und ein grundloser Rücktritt nicht mehr zulässig ist.

So entsteht ein Mietvertrag

Für den Abschluss des schriftlichen Mietvertrages ist die Beiziehung eines Rechtsanwaltes oder Notars keine Voraussetzung. Es reicht jedes Blatt Papier, auf dem der Vermieter und der Mieter die wesentlichen Vertragsbestandteile festlegen und unterschreiben. Im Altbau und im geförderten Wohnbereich können die Mietvertragserrichtungskosten vertraglich nicht auf den Mieter überwälzt werden.

Achtung!

Auch ein nicht vergebührter Mietvertrag ist rechtswirksam!

Rücktritt durch den Mieter

Nur wenn der Mietvertrag (das Mietanbot) am selben Tag der erstmaligen Besichtigung unterschrieben wurde, ist ein Rücktritt durch den Mieter binnen einer Woche möglich. Die Wochenfrist beginnt erst zu laufen, sobald Sie eine Zweitschrift Ihrer Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. Erhalten Sie keine Zweitschrift bzw. keine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht, können Sie innerhalb eines Monats nach dem Tag der ersten Besichtigung vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Mündliche Vereinbarungen

Oft findet sich in den Verträgen die Formulierung, dass allfällige vor Abschluss getroffene mündliche Vereinbarungen ihre Gültigkeit verlieren und eine Abänderung dieses Vertrages nur schriftlich erfolgen kann. Lassen Sie sich alle mündlichen Zusicherungen schriftlich bestätigen.

Tipps: So finden Sie Ihre Traumwohnung

  • Nehmen Sie nicht das erstbeste Angebot sondern finden Sie in Ruhe heraus, welche Ansprüche Sie an die neue Wohnung haben.
  • Je mehr Leute von Ihrer Wohnungssuche wissen, desto größer ist die Chance, von einer passenden Wohnung zu erfahren. Die billigste und dennoch oft erstaunlich erfolgreiche Methode der Wohnungssuche ist es daher, möglichst viele Bekannte, Freunde, Verwandte und Arbeitskollegen von Ihren Plänen zu informieren.
  • Wichtigste Informationsquelle für die meisten Wohnungssuchenden sind die einschlägigen Inserate in Zeitungen. Die überwiegende Mehrzahl dieser Inserate stammt von Immobilienmaklern, deshalb sollten Sie etwas skeptisch bei euphorischen Wohnungsbeschreibungen sein.
  • Vermittlung durch Immobilienmakler: Aufgabe eines Immobilienmaklers ist es, Vermieter und Wohnungsinteressenten zusammen zu bringen und zwischen ihnen einen Vertragsabschluss zu vermitteln. Für seine Leistung erhält der Makler im Erfolgsfall – also wenn der Mietvertrag zustande kommt – Provision.
  • Es gibt auch gemeinnützige Bauvereinigungen. Eine Liste finden Sie unter: www.gbv.at

Wo kann ich meinen Mietzins überprüfen lassen?

Bei Verdacht auf überhöhten Mietzins können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden: Schlichtungsstelle, Gebietsbetreuung, Mieterorganisationen, Verein für Konsumenteninformation.

Direkt bei der Schlichtungsstelle erhalten Sie Auskünfte betreffend: freie Mietzinsvereinbarung, gesetzlich geregelte Mietzinsbildung und Berechnung des Richtwertmietzinses.

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Tel.: +43 5 7171 23333 

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