Mietvertrag
Was ist ein Mietvertrag?
Ein
Mietvertrag liegt vor, wenn die Benützung einer Wohnung gegen Entgelt
auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gestattet wird. Der Mietvertrag
kommt mit der Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und
den Mietzins (es ist nicht notwendig, dass die Wohnung sofort übergeben
wird) zustande. Das bedeutet, dass Vermieter und Mieter an den Vertrag
gebunden sind und ein grundloser Rücktritt nicht mehr zulässig ist.
So entsteht ein Mietvertrag
Für den Abschluss des schriftlichen Mietvertrages ist die Beiziehung
eines Rechtsanwaltes oder Notars keine Voraussetzung. Es reicht jedes
Blatt Papier, auf dem der Vermieter und der Mieter die wesentlichen
Vertragsbestandteile festlegen und unterschreiben. Im Altbau und im
geförderten Wohnbereich können die Mietvertragserrichtungskosten
vertraglich nicht auf den Mieter überwälzt werden.
Achtung!
Auch ein nicht vergebührter Mietvertrag ist rechtswirksam!
Rücktritt durch den Mieter
Nur wenn der Mietvertrag (das Mietanbot) am selben Tag der erstmaligen
Besichtigung unterschrieben wurde, ist ein Rücktritt durch den Mieter
binnen einer Woche möglich. Die Wochenfrist beginnt erst zu laufen,
sobald Sie eine Zweitschrift Ihrer Vertragserklärung und eine
schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. Erhalten
Sie keine Zweitschrift bzw. keine schriftliche Belehrung über das
Rücktrittsrecht, können Sie innerhalb eines Monats nach dem Tag der
ersten Besichtigung vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Mündliche Vereinbarungen
Oft findet sich in den Verträgen die Formulierung, dass allfällige vor
Abschluss getroffene mündliche Vereinbarungen ihre Gültigkeit verlieren
und eine Abänderung dieses Vertrages nur schriftlich erfolgen kann.
Lassen Sie sich alle mündlichen Zusicherungen schriftlich bestätigen.
Tipps: So finden Sie Ihre Traumwohnung
- Nehmen Sie nicht das erstbeste Angebot sondern finden Sie in Ruhe heraus, welche Ansprüche Sie an die neue Wohnung haben.
- Je mehr Leute von Ihrer Wohnungssuche wissen, desto größer ist die Chance, von einer passenden Wohnung zu erfahren. Die billigste und dennoch oft erstaunlich erfolgreiche Methode der Wohnungssuche ist es daher, möglichst viele Bekannte, Freunde, Verwandte und Arbeitskollegen von Ihren Plänen zu informieren.
- Wichtigste Informationsquelle für die meisten Wohnungssuchenden sind die einschlägigen Inserate in Zeitungen. Die überwiegende Mehrzahl dieser Inserate stammt von Immobilienmaklern, deshalb sollten Sie etwas skeptisch bei euphorischen Wohnungsbeschreibungen sein.
- Vermittlung durch Immobilienmakler: Aufgabe eines Immobilienmaklers ist es, Vermieter und Wohnungsinteressenten zusammen zu bringen und zwischen ihnen einen Vertragsabschluss zu vermitteln. Für seine Leistung erhält der Makler im Erfolgsfall – also wenn der Mietvertrag zustande kommt – Provision.
- Es gibt auch gemeinnützige Bauvereinigungen. Eine Liste finden Sie unter: www.gbv.at
Wo kann ich meinen Mietzins überprüfen lassen?
Bei Verdacht auf überhöhten Mietzins können Sie
sich an folgende Einrichtungen wenden: Schlichtungsstelle,
Gebietsbetreuung, Mieterorganisationen, Verein für
Konsumenteninformation.
Direkt bei der Schlichtungsstelle erhalten Sie Auskünfte betreffend:
freie Mietzinsvereinbarung, gesetzlich geregelte Mietzinsbildung und
Berechnung des Richtwertmietzinses.
Kontakt
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Wohnrechtsberatung
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