Inkassobrief: So reagieren Sie richtig
Haben Sie ein Inkassoschreiben erhalten und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen?
Inkassounternehmen werden aktiv, wenn offene Rechnungen trotz Mahnungen nicht beglichen wurden. Doch nicht jede Forderung ist berechtigt. Viele Konsument:innen fühlen sich durch Inkassobüros unter Druck gesetzt.
Servicepodcast: Was tun, wenn das Inkassobüro anklopft?
AK-Konsumentenschutzexpertin Isabella Mittelstrasser erklärt in dieser Episode, weshalb Sie zu Zahlungen aufgefordert werden können und worauf Sie dabei achten müssen.
Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen sollten, um Klarheit zu gewinnen.
Was ist ein Inkassobüro?
Inkassobüros sind private Unternehmen, die im Auftrag von Gläubigern unbezahlte Rechnungen eintreiben. Sie besitzen jedoch keine besonderen rechtlichen Befugnisse. Weder dürfen sie Ihre Wohnung betreten noch Pfändungen durchführen. Solche Maßnahmen können nur Gerichte nach einem ordentlichen Verfahren anordnen. Dennoch setzen manche Inkassobüros Schuldner:innen durch Mahnungen und Zahlungsaufforderungen unter Druck.
Inkassoschreiben erhalten - was nun?
Ignorieren Sie das Inkassoschreiben nicht. Vielmehr sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- Forderung prüfen: Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Zahlung drängen. Überprüfen Sie die Forderung genau.
Zahlen Sie nur, wenn: - Sie einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben,
- Sie die entsprechende Leistung tatsächlich erhalten haben,
- Sie in Zahlungsverzug sind und die Forderung nicht erloschen ist (z. B. durch einen Vertragsrücktritt).
Beispiel: Sie haben eine Ware bestellt, den Vertrag widerrufen und die Ware zurückgeschickt. Wird die Rücksendung nicht registriert, kann das Inkassobüro trotzdem Forderungen stellen. In diesem Fall müssen Sie nichts zahlen, sondern den Widerruf und die Rücksendung nachweisen.
- Höhe der Kosten hinterfragen: Sind die Inkassogebühren angemessen?
- Kontakt aufnehmen: Bestreiten Sie unberechtigte Forderungen schriftlich. Setzen Sie die Firma, die das Inkassobüro beauftragt hat, in Kopie.
>> Nutzen Sie den AK-Musterbrief! - Keine vorschnelle Anerkennung: Zahlen Sie keine Teilbeträge und unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, wenn die Forderung unklar ist. Dies könnte als Anerkennung der gesamten Forderung gewertet werden und Ihre Rechte einschränken.
Inkassokosten: Das darf verrechnet werden
Der Gläubiger darf Verzugszinsen verlangen. Der gesetzliche Zinssatz beträgt in Österreich 4 Prozent pro Jahr.
Darüber hinaus dürfen Inkassokosten nur verrechnet werden, wenn:
- Sie die verspätete Zahlung verschuldet haben (z. B. durch Nicht-Reagieren auf Mahnungen).
- die Kosten zur Einbringung der Schulden notwendig und verhältnismäßig sind.
- sie den Höchstsätzen der Inkassogebühren-Verordnung entsprechen.
Beispiel: Eine unbezahlte Rechnung von 40 Euro kann durch Mahngebühren (5 mal 11 Euro) und Inkassokosten (90 Euro) auf insgesamt 145 Euro steigen. Solche unverhältnismäßig hohen Kosten sind rechtswidrig.
Vorsicht Betrug
Betrügerische Inkassoschreiben sind keine Seltenheit. Warnsignale sind unter anderem:
- Fehlende oder unklare Angaben zum Gläubiger oder Forderungsgrund,
- Aufforderungen zur Überweisung auf ausländische Konten,
- Schreibfehler oder schlecht übersetzte Inhalte.
Falls Zweifel bestehen, kann die AK-Konsumentenberatung helfen, die Echtheit des Schreibens zu beurteilen.