Vollausnahmen vom Mietrechtsgesetz
Außerhalb des MRG gibt es nahezu gar keine gesetzlichen Regelungen mehr, sodass der Vertrag nahezu unbeschränkte Regelungsfreiheiten besitzt.
Wohnungen im Vollanwendungsbereich haben den großen Vorteil, dass fast alle wesentlichen Bereiche eines Mietvertrages gesetzlich geregelt sind, sodass dem Vertrag relativ wenig Spielraum bleibt. Der Vertrag ist daher primär auf Gesetzwidrigkeiten zu prüfen. Gesetzwidrige Bestimmungen haben aber den Vorteil, dass sie nichtig sind und daher auch nicht schädlich werden können, wenn der Mieter einen Vertrag mit gesetzwidrigen Bestimmungen unterschreibt.
Das Risiko bei Verträgen im Vollanwendungsbereich ist somit relativ gering. Hinsichtlich einer Überprüfung des Vertrages auf Gesetzwidrigkeiten hat man als Laie kaum eine Chance, das erfolgreich durchzuführen. Für diese Fragen sollte man einen Experten zu Rate ziehen.
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