Die Firma 123 Transporter ist insolvent
Laut Medienberichten wurde über das Vermögen der Firma 123 Shared Mobility GmbH am Landesgericht Wiener Neustadt das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Das bedeutet, dass das Sanierungsverfahren unter Kontrolle eines Insolvenzverwalters durchgeführt werden soll. Der Insolvenzverwalter muss nun rasch prüfen, ob eine kostendeckende Fortführung des Unternehmens möglich ist und die Sanierungsbestrebungen tatsächlich aufrechterhalten werden können. Sollte dies nicht möglich sein, steht ein Anschlusskonkurs des Unternehmens im Raum und die Gläubiger erhalten eine wesentlich geringere Quote.
WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE KUNDINNEN UND KUNDEN?
- Anmeldung der Forderung beim Insolvenzgericht:
Ab Eröffnung des Sanierungsverfahrens wird es die Möglichkeit geben, offene Forderungen wie etwa die Kaution beim Insolvenzgericht anzumelden. Bestenfalls erhalten Sie jedoch nur die angestrebte Quote von maximal 20 Prozent retour. Mit der Veröffentlichung des Sanierungsverfahrens ist in den nächsten Tagen zu rechnen.
Die Anmeldung der Forderung ist mit 25 Euro kostenpflichtig. Achten Sie dabei auf die Anmeldefristen! - Offene Forderungen wie Kautionen oder Vertragsstrafen:
Sollten Sie die Kaution oder auch Vertragsstrafen mittels Debit- oder Kreditkarte bezahlt haben, können Sie versuchen, aufgrund der Insolvenz, bei der Bank, die Ihnen die Karte ausgestellt hat, ein sogenanntes „Chargeback“-Verfahren (Rückbuchung) einzuleiten:
Wenden Sie sich an die Bank, welche Ihnen die Karte ausgestellt hat.
Erklären Sie, dass Sie eine Rückbuchung (Chargeback) in Auftrag geben möchten und ersuchen Sie um das Reklamationsformular. Sie finden dieses oft online oder können es in der Filiale abholen. Sie können außerdem eine Umsatzreklamation in Ihrem Onlinebanking durchführen.
Die Bank wird dann in Ihrem Namen das Kreditkartenunternehmen kontaktieren und eine Rückbuchung versuchen. Ob eine Rückbuchung bewilligt wird oder nicht, ist jedoch eine Vereinbarung zwischen dem Kreditkartenunternehmen und der Bank des Zahlungsempfängers.
Wichtig: Es handelt sich dabei um Kulanz und wird in jedem Einzelfall geprüft!
Vorischt Frist: In der Regel haben Sie bis zu 120 Tage ab dem Transaktionsdatum Zeit, um das Chargeback-Verfahren einzuleiten– je rascher, desto besser!