Klarna: Vorsicht beim "Kauf auf Rechnung“!
Beim Konsumentenschutz der AK gibt es Beschwerden im Zusammenhang mit dem Bezahldienst. Wir sagen Ihnen, wo Sie vorsichtig sein müssen!
Österreichweit gab es in der AK Beratung zahlreiche Beschwerden über die schwedische Bank Klarna. Die AK ließ daher sieben Klauseln und zwei Geschäftspraktiken gerichtlich überprüfen. Das Handelsgericht Wien gab der AK nun großteils recht.
Was gar nicht geht: verstreute Geschäftsbedingungen; verschiedene Zahlungstermine, etwa ab Rechnungsdatum, ab Versand; gestaffelte pauschale Mahnspesen, egal ob Konsument:innen an verspäteten Zahlungen schuld sind oder nicht.
Die schwedischen Bank Klarna wickelt Transaktionen im Zahlungsverkehr ab, etwa den Kauf auf Rechnung für Online-Shops. Dazu gab es sehr viele Konsument:innenbeschwerden in den AK Konsument:innenberatungen.
Die AK klagte Klarna und das Handelsgericht Wien hat nun sieben Klauseln und eine der beanstandeten Geschäftspraktiken als unerlaubt bestätigt.
Nicht nachgewiesen werden konnte, dass Klarna durch die wiederholte Einmahnung von nicht oder nicht mehr bestehenden Forderungen gegenüber Konsument:innen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
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