Pickerlüberprüfung

Nur durch speziell ermächtigte Werkstätten

Die sogenannte §57a KFG Begutachtung ist für alle Fahrzeuge in Österreich vorgeschrieben. Dabei werden bei wiederkehrenden Begutachtungen Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit überprüft. Durchgeführt wird die Begutachtung von speziell dazu ermächtigten Werkstätten, von den Autofahrerclubs und den Landesprüfstellen.

Gutachten und Plakette

Nach der Überprüfung ist darüber ein Gutachten auszustellen und eine Begutachtungsplakette ("Pickerl") auszuhändigen. Dieses ist gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Es muss auf das Kennzeichen des Zulassungsbesitzers ausgestellt sein und das Datum der nächsten Begutachtung ausweisen. Gutachten und Plakette sind öffentliche Urkunden. Der Zulassungsbesitzer muss die wiederkehrende Begutachtung durchführen lassen und es ist der Zulassungsschein vorzulegen. Es kann auch die Vorlage des Typenscheins oder des Bescheides über die Einzelgenehmigung verlangt werden, wenn Zweifel über den Zustand des Fahrzeuges bestehen.

Überprüfungstermine beachten!

Überprüfungstermin ist der Monat der ersten Zulassung. Das gilt auch für Fahrzeuge, deren erste Zulassung im Ausland erfolgte. Die Überprüfungstermine hängen auch vom Alter des Fahrzeugs ab. Die erste Begutachtung des Fahrzeugs erfolgt drei Jahre nach der ersten Zulassung, dann zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und danach jährlich. Die Begutachtung muss im Zeitraum von einem Monat vor und bis vier Kalendermonate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden.

Bei historischen Kraftfahrzeugen mit einem Baujahr vor 1960 - sogenannten Oldtimern - müssen die Begutachtungen alle zwei Jahre vorgenommen werden.

Achtung bei Motorrädern: Seit März 2020

Seit März 2020 gelten neue §57a-Überprüfungsintervalle für alle neuen Fahrzeuge der Kategorie L (z. B. Motorräder, Mopeds, Quads). Sie müssen nicht mehr jährlich, sondern erstmals nach drei, dann nach zwei Jahren und erst dann jährlich zum Pickerl – wie auch bei PKWs.

Für neu zugelassene Fahrzeuge der Kategorie L zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 gibt es eine Übergangsregelung. Sie haben ein Pickerl für 1 Jahr ausgestellt bekommen, dürfen es aber in der Zulassungsstelle (nicht in der Werkstatt) tauschen gegen 3-Jahres-Pickerl.

AK-Expert:innen empfehlen allerdings das jährliche Service - zum einen aus Sicherheitsgründen, zum anderen aber auch, um die Garantie nicht zu verlieren.

Ohne Pickerl keine Anmeldung

Begutachtet werden jeweils die Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, das Fahrgestell und die Karosserie, sowie Motor, Bremsen, Reifen und Räder des Fahrzeugs. Dennoch sagt das Pickerl nichts über den Gesamtzustand des Autos aus, denn es wird das Fahrzeug nur am Tag der Begutachtung auf die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit überprüft.

Für die behördliche Anmeldung des Fahrzeugs ist ein gültiges Pickerl aber notwendig! Ohne gültigem Pickerl und letztem (gültigen) Prüfgutachten kann ein Auto nicht angemeldet werden.

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