24-Stunden-Betreuung: Darauf sollten Sie achten
Hier lesen Sie, welche Betreuungsmöglichkeit Ihren Bedürfnissen oder den Ihrer Angehörigen entspricht und was es bei 24-Stunden-Betreuung zu beachten gilt.
Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?
Bei der Betreuung und der Pflege alter bzw. kranker Menschen geraten Angehörige rasch an ihre Grenzen. Oftmals sind Betroffene auf professionelle Unterstützung in den eigenen vier Wänden angewiesen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Mobile Hauskrankenpflege: wechselt beispielsweise den Verband oder berät Angehörige und Patient:innen.
- Heimhilfe: hilft der zu betreuenden Person im Alltag, also beispielsweise bei der Körperpflege.
- Therapeutische Hilfen: Physiotherapie kann zum Beispiel nach Schlaganfällen helfen.
- Wohnen im NÖ Pflegeheim oder Betreuungszentrum: Dafür muss die pflegebedürftige Person in NÖ wohnen und Pflegegeld beziehen.
- Beratung nach Krankenhausaufenthalt: Wenn die pflegebedürftige Person aus dem Krankenhaus heimkehrt, können Gespräche mit geschultem Personal helfen.
- 24-Stunden-Betreuung: Für Menschen, die dauerhaft Hilfe benötigen, kann die 24- Stunden-Betreuung eine Lösung sein.
Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung rechtlich?
In Österreich ist die 24-Stunden-Betreuung als Personenbetreuung geregelt. Zwei Betreuungspersonen arbeiten hierbei im Turnusmodell und sind so ganze 24 Stunden für die zu betreuende Person zuständig. Die Personenbetreuung ist eine Dienstleistung nach der Gewerbeordnung und dem Hausbetreuungsgesetz. Sie kann entweder im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder selbstständig erbracht werden. In der Praxis wird sie oft über selbstständige Betreuungskräfte organisiert.
Achtung
Welche Modelle sind möglich?
Für die Organisation gibt es mehrere Wege:
- Betreuungskraft im Dienstverhältnis: Die betreuten Personen oder Angehörige werden Arbeitgeber:innen und schließen einen Dienstvertrag. Damit entstehen auch Arbeitgeberpflichten (z. B. Anmeldung, Entgelt, Urlaubsanspruch).
- Selbstständige Betreuungskraft über Agentur: Dieses Modell kommt in der Praxis am häufigsten vor. Dabei gibt es einen Werkvertrag mit der Betreuungskraft und zusätzlich einen Vermittlungsvertrag mit der zuständigen Agentur.
- Selbstständige Betreuung ohne Agentur: Diese Variante ist möglich, kommt aber selten von.
- Betreuung über gemeinnützige Organisationen: Hier wird ein Betreuungsvertrag mit der jeweiligen Organisation abgeschlossen (z. B. Volkshilfe, Hilfswerk, Caritas, Rotes Kreuz).
Worauf sollte ich bei der Wahl der Agentur achten?
Viele Betroffene wenden sich auf der Suche nach 24-Stunden-Betreuung an private Agenturen, die selbstständige Personen vermitteln. Das Angebot ist groß und die Wahl der passenden Agentur entscheidend. Orientieren Sie sich am besten an Erfahrungswerten aus dem Familien- und Freundeskreis, lassen Sie sich beraten oder recherchieren Sie gründlich im Internet.
Tipp
Was kostet das?
Meist muss monatlich ein Geldbetrag an die Agentur und ein Extrabetrag an die Betreuungskraft selbst gezahlt werden. Die Preise können von Agentur zu Agentur unterschiedlich sein. Für die Preisgestaltung gelten leider keine gesetzlichen Richtlinien oder Höchstgrenzen.
Tipp
Gibt‘s Unterstützung vom Staat?
Kosten und Aufwendungen, die durch die Betreuung zu Hause entstehen, sind ab Bezug der Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Dazu zählen Kosten für Betreuungspersonal, Vermittlungskosten einer Agentur und Pflegemittel.
Zusätzlich können Sie beim Land NÖ neben dem siebenstufigen Pflegegeld auch eine weitere staatliche Förderung für 24-Stunden-Betreuung beantragen. Diese Förderung setzt voraus, dass die Betreuungskräfte bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVA) sozialversichert sind.
tipp
Vereinbaren Sie mit der Agentur, wer die Anmeldung der Betreuungskräfte vornimmt. Um die Auszahlung der Förderung sicherzustellen, ist es ratsam, diese entsprechenden Belege anzufordern und so die Anmeldung zu überprüfen.
Beratung über die Voraussetzungen und Höhe der Förderung erhalten Sie bei der Pflegehotline des Landes NÖ telefonisch unter 02742/9005–9095 oder per Mail unter post.pflegehotline@noel.gv.at.
Was genau machen die Betreuungskräfte?
24-Stunden-Betreuer:innen sind grundsätzlich kein Ersatz für ärztliche und pflegerische Behandlung. Vielmehr liegt ihr Schwerpunkt in der Personenbetreuung. Folgende Leistungen fallen in ihren Tätigkeitsbereich.
- Hilfe im Haushalt: Betreuungskräfte können beispielsweise bei der Zubereitung von Mittag- oder Abendessen helfen.
- Unterstützung beim Tagesablauf: Generell gestalten sie den Tag der zu betreuenden Personen.
- Leisten Gesellschaft: So spielen Betreuungskräfte auch manchmal Brettspiele mit Pflegebedürftigen oder begleiten sie bei einem Spaziergang an der frischen Luft.
- Krankenpflege: Wenn Betreuer:innen bei der Einnahme von Medikamenten unterstützen, muss das vorher mit einem Arzt abgesprochen werden.
Was beim Vertragsabschluss beachten?
Das Wichtigste ist, sich nicht zu einem voreiligen Vertragsabschluss drängen zu lassen und wirklich alles gut durchzulesen, besonders das Kleingedruckte.
tipp
Wie Vertrag beenden?
Kündigen kann man grundsätzlich immer, auch ohne Grund, aber es muss rechtzeitig geschehen. Spätestens zwei Wochen vor Monatsende muss der Brief mit dem Kündigungsschreiben bei den jeweiligen Vertragspartner:innen angekommen sein. Achten Sie daher darauf, den Brief schon vorzeitig abzuschicken.
Automatisch endet der Vertrag mit den Betreuungskräften nur, sollte die zu betreuende Person vor Ende des Vertrags versterben. In diesem Fall erstattet die Agentur bereits gezahlte Beträge in Anteilen zurück.