Zigarettenrauch – wenn er stört

Was tun wenn, der Rauch des Nachbarn in die eigene Wohnung zieht? Ist das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt? Die Wohnrechtsexpert*innen der AK informieren.

Rauchen am Fenster erlaubt

Zigarettenrauch, der über offene Fenster oder Balkone in die eigene Wohnung zieht, stört so manche gute Nachbarschaft. Aber hier gilt: Rauchen am Balkon oder Fenster ist erlaubt. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) sagt dazu, dass Rauchen in ganz Österreich ortsüblich ist und daher der Rauch keine unzulässige Immission (= Einwirkung von Gefahrstoffen, Lärm, Schmutz etc.)  darstellen kann.

Wer sich also durch das Rauchen des Nachbarn gestört fühlt, sollte sich bewusst sein, dass eine Gerichtsverhandlung nicht unbedingt zum gewünschten Ergebnis führt. Der OGH versucht einen Interessensausgleich zu schaffen.

Sinnvoll ist es mit dem Nachbarn zu reden und hier gemeinsam eine Lösung zu finden.

Ein weiterer Schritt wäre sich bei der Hausverwaltung zu informieren, ob möglicherweise eine Hausordnung besteht und gegen Regelungen verstoßen wird.

Tipp

Ein offenes Gespräch mit dem Nachbarn kann manchmal Wunder wirken.

Vermieter verbietet rauchen

In einigen Mietverträgen wird das Rauchen in der Wohnung verboten. Manchmal steht auch, dass ein Verstoß als Kündigungsgrund gesehen wird. Doch so einfach ist es nicht.

Mit Abschluss eines Mietvertrages erwirbt der Mieter das Recht, alles in der Wohnung machen zu dürfen, was man üblicherweise dort macht. Kochen, Duschen, Fernsehen und auch Rauchen. Denn Rauchen sieht der Oberste Gerichtshof (OGH) als ortsübliche Tätigkeit.

Ein Rauchverbot im Mietvertrag geht daher ins Leere, wenn es sich um eine normale Wohnung handelt. Anders ist die Sache bei besonderen Wohnsituationen wie z.B. im Pflegeheim, wo die Pflegekräfte aufgrund des Arbeitnehmerschutzrechtes vor Raucheinwirkungen zu schützen sind.

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