Welche Daten muss ich bekannt geben?

Sie müssen nur die für einen Geschäftsabschluss notwendigen Angaben machen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Unternehmen "zu neugierig" ist oder wenn Sie nicht verstehen, warum Sie bestimmte Informationen liefern sollen, fragen Sie nach, wozu diese Informationen benötigt und verwendet werden. Fragen Sie auch, ob Sie die Informationen unbedingt geben müssen und was passiert, wenn Sie sie nicht geben.

Beispiel

Die Frage einer Bank nach bestehenden Bausparverträgen oder Lebensversicherungsverträgen bei Abschluss eines Girokontos kann getrost verweigert werden. 


Tipp/Hinweis/Achtung

Bedenken Sie, dass nur jene Daten hundertprozentig geschützt sind, die Sie gar nicht preisgeben.

Dürfen meine Daten weitergegeben werden?

Soweit eine Behörde oder ein Vertragspartner zur Erfüllung von Verpflichtungen oder zur Durchsetzung eigener Ansprüche Ihre Daten jemand anderem weitergeben muss, ist dies natürlich zulässig. Ansonsten dürfen Ihre Daten nur weiter gegeben werden, wenn Sie zugestimmt haben.

Tipp/Hinweis/Achtung

Erteilen Sie deshalb grundsätzlich keine Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten! Sie riskieren sonst, mit unerwünschten Zusendungen belästigt zu werden.

Was sind sensible Daten?

"Sensible Daten" sind besonders schutzwürdige Daten.

Besonders schutzwürdig sind Daten über:

  • rassische und ethnische Herkunft
  • politische Meinung
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • religiöse oder philosophische Überzeugung
  • Gesundheit
  • Sexualleben

Tipp/Hinweis/Achtung

Die Verwendung sensibler Daten ist grundsätzlich untersagt.

Ausnahmen: Wenn etwa der Betroffene die verwendeten Daten offenkundig selbst öffentlich gemacht hat. Oder wenn er der Verwendung dieser Daten ausdrücklich zugestimmt hat – wobei Widerruf jederzeit möglich ist.



 

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