Warten am Flughafen
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2.3.2026

Reisewarnung für Nahen Osten: Ihre Rechte bei Urlaub, Flug und Storno  

Wegen der aktuellen militärischen Eskalation im Nahen Osten hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) für mehrere Länder die höchste Reisewarnstufe (4: „Reisewarnung“) ausgesprochen. Dazu gehören Bahrain, Israel, Jordanien, Katar, Kuwait und die Vereinigten Arabischen Emirate.  Von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen wird dringend abgeraten. Die Sicherheitslage ist unübersichtlich, es kommt zu Flugstreichungen, Luftraumsperren und Flughafenschließungen.

Was bedeutet das für geplante Urlaubsreisen?

Pauschalreise gebucht (Flug + Hotel)?

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, gilt:
Liegt eine Reisewarnung der höchsten Stufe vor, können Konsument:innen in der Regel kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder umbuchen. Ein bewaffneter Konflikt gilt als „außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstand“.

Wichtig

  • Kontaktieren Sie sofort den Reiseveranstalter oder Ihr Reisebüro. 
  • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Stornierung oder Umbuchung. 
  • Bewahren Sie alle Unterlagen und E-Mails auf.

Nur Flug gebucht?

Bei annullierten Flügen haben Sie Anspruch auf:

  • Rückerstattung des Ticketpreises oder
  • kostenlose Umbuchung auf einen späteren Termin.

Eine zusätzliche Entschädigung ist bei kriegsbedingten Ausfällen meist ausgeschlossen. Wird der Flug jedoch nicht gestrichen, besteht kein automatisches kostenloses Rücktrittsrecht.

Hotel oder Unterkunft separat gebucht

Bei Einzelbuchungen (z. B. nur Hotel) gibt es kein generelles Rücktrittsrecht wegen einer Reisewarnung. Prüfen Sie:

  • die Stornobedingungen Ihrer Buchung
  • ob der Anbieter Kulanzlösungen anbietet

Sollte ihre geplante Reise in die betroffenen Gebiete erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant sein, empfehlen wir die Lage zu beobachten und die Reisewarnungen des Außenministeriums im Auge zu behalten. Bleibt die Bedrohungslage unverändert, dann kann kurz vor Reiseantritt die Option der kostenfreien Stornierung genutzt werden.

Achtung

Bei selbstständiger Stornierung von Reisen, die erst in einigen Wochen geplant sind, können Stornokosten entstehen!

Flughäfen gesperrt, Luftraum geschlossen – was tun?

  • Mehrere Länder der Region haben Lufträume zeitweise gesperrt.
  • Auch Umsteigeverbindungen können betroffen sein.
  • Prüfen Sie regelmäßig den Flugstatus bei der Airline und reagieren Sie rasch auf Mitteilungen.

Wenn Sie bereits vor Ort sind

Reisende in den betroffenen Ländern sollten sich umgehend beim Außenministerium registrieren oder die Notfallnummer +43 1 90115 4411 kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Tipp

Heben Sie Belege für Versorgungsleistungen (Verpflegung am Flughafen, nötige Hotelübernachtungen oder Taxifahrten) sorgfältig auf!

Kontakt

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Konsumentenschutz

Mo - Fr: 8 - 13 Uhr 

Telefon: +43 5 7171 23000

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