27.5.2024

Photovoltaik

Die Kraft der Sonne nutzen, Geld sparen und obendrein was fürs Klima tun. Sie überlegen sich eine Photovoltaik-Anlage (PV) zuzulegen? Das gilt es zu beachten!

Bestandteile einer PV-Anlage

Im Wesentlichen besteht die PV-Anlage aus vier Teilen:

  • den Photovoltaik-Modulen = die Solarzellen.
  • der Unterkonstruktion = die Befestigung der Anlage am Dach, meist aus Aluminium
  • dem Wechselrichter = wandelt die Gleichspannung in eine Wechselspannung um.
  • dem Montagepaket = umfasst das Montieren der gesamten Bauteile, samt Leitung vom PV-Kollektor bis zum Wechselrichter (ca. 30 Meter Länge). 

Wie viel Leistung ist notwendig?

Bei einer durchschnittlichen Familie mit einem Verbrauch von 3.000 bis 5.000 kWh (Kilowattstunden) pro Jahr reicht meist eine 5kWp-Anlage aus. kWp steht für Kilowatt-Peak und ist das Maß für die Leistung einer Photovoltaikanlage. Haben Sie allerdings einen höheren Stromverbrauch oder möchten auch einen Speicher nutzen, ist eine 10 kWp-Anlage besser.

TIPP: Die PV-Anlage so planen, dass sie auf Eigenverbrauch optimiert ist! So kann möglichst viel des selbst produzierten Stroms verbraucht und lediglich der Rest an das Netz geliefert werden.  

Wie viel kostet eine Anlage?

Eine 5-kWp-Anlage kostet ab 6.000 Euro, die größere Variante mit 10 kWp macht um die 12.000 Euro aus. Die Unterbaukonstruktionen sind von der Art des Dachs abhängig – so kann ein PV-Anlage auf einem Ziegeldach teurer kommen als auf einem Flachdach.

Die AK Niederösterreich hat die Preise für Photovoltaikanlagen

Schritt für Schritt zur PV-Anlage

1. Wahl des Betriebes

Wahl eines geeigneten Betriebs, der Photovoltaikanlagen errichtet (z. B. Elektriker, PV-Firma)

  • mehrere Angebote einholen und vergleichen
  • Referenzen prüfen 
  • Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis erfragen
  • Hände weg, wenn hohe Vorauszahlungen verlangt werden

tipp

Vereinbaren Sie unbedingt vertraglich, dass Ihr Betrieb die gesamte Abwicklung für Ihre PV-Anlage übernimmt - Fertigstellungsmeldung und Inbetriebnahme inklusive.

Der Anschluss des Wechselrichters an den Stromzähler ist in Angeboten häufig nicht inkludiert, weil die Kosten von den Gegebenheiten vor Ort und den Anforderungen des Netzbetreibers abhängig sind. Die letzte Verkabelung kann aber noch einiges kosten. Deshalb: Fragen Sie Ihre/-n Elektriker:in, wie viel der Anschluss ans Stromnetz ausmachen wird.

2. Netzzugangsvertrag

Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber vereinbaren: In Niederösterreich sind das Netz NÖ bzw. Wiener Netze. Diesen Schritt übernimmt üblicherweise der beauftragte Betrieb und übermittelt alle nötigen Unterlagen an den Netzbetreiber. Dort werden sie geprüft und der Netzbetreiber erteilt die Vertragsbestätigung zum Netzvertrag (Netz NÖ) bzw. den Nachweis über den Netzzugang (Wiener Netze). 

Wichtig

Gut aufheben, dieses Dokument wird später für die den Strom-Abnahmevertrag mit dem Energieversorgungsunternehmen benötigt.

Sendet der Netzbetreiber den Netzzugangsvertrag wird eine Pauschale je kW Anschluss-leistung fällig.  

In Österreich sind die Netzzutrittskosten nach Anlagengröße gesetzlich festgelegt:

Anlagengröße (kW) Pauschale (EUR/kW)
0 - 20 10
21 - 250 15

3. Errichtung

Der beauftragte Betrieb errichtet die Anlage fachgerecht.

4. Abnahmevertrag

Abnahmevertrag mit Energieversorgungsunternehmen abschließen: Das sollte in den Wochen vor der geplanten Fertigstellung passieren. Denn nur mit gültigem Abnahmevertrag kann der überschüssige Strom später ins Netz eingespeist werden. Der Vertrag ist Voraussetzung für die Erlaubnis, die Anlage in Betrieb zu nehmen.

Alle Informationen zum Netzanschluss eine PV-Anlage finde Sie hier:  
https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Okostromanlage-Portal/Erzeugungsanlagen-gro%c3%9fer-30-kVA.aspx

https://www.wienernetze.at/photovoltaik

5. Fertigstellung

Hat der Betrieb die Anlage die Fertigstellung der Anlage an den Netzbetreiber gemeldet, ist wieder der Netzbetreiber am Zug.

Sind alle erforderlichen Anlagedaten durch den Netzbenutzer gemeldet, hat der Verteilernetzbetreiber innerhalb einer Frist von 4 Wochen mit einer Anschlussbestätigung zu reagieren. 

6. Betriebserlaubnis

Der Netzbetreiber erteilt die Betriebserlaubnis. Erst dann darf die Anlage in Betrieb genommen werden.

Gut zu wissen

Wenn Sie mit der Qualität einer Dienstleistung Ihres Netzbetreibers nicht zufrieden sind, können Sie einen formlosen Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control richten. Sinnvollerweise sollten Sie vorher für einen Lösungsversuch den betroffenen Netzbetreiber kontaktiert haben.

https://www.e-control.at/schlichtungsstelle

Weitere Informationen finden Sie beim Dachverband Photovoltaic Austria:

https://pvaustria.at/netzthemen

Kontakt

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Telefon: +43 5 7171 23000

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