Soziales Bau- und Wohngeld

Eine Fördermaßnahme der AK Niederösterreich für AlleinerzieherInnen

Gefördert werden notwendige Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich.  Anträge können in der jeweils zuständigen Bezirksstelle der AK Niederösterreich gestellt werden.

Wer hat Anspruch auf das Bau- und Wohngeld der AK Niederösterreich?

  • AlleinerzieherInnen mit Kind(ern) im gemeinsamen Haushalt (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. solange Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben ist).
  • Aktuelle Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich (Stichtag Antragstellung).
  • Einkommensgrenze 1.200 Euro brutto/Monat.
  • zur Anrechnung gelangen: Löhne und Gehälter sowie Überstunden, Pensionen, freiwillige Firmenrenten, Unfallrenten, Pensionen vom Bundessozialamt, Halb- und Vollwaisenrenten, Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfen, Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bzw. Vermietung/Verpachtung, Ausgedinge-Leistungen.
  • Nicht zur Anrechnung gelangen: Unterhaltszahlungen für Kinder, Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigungen, Taggeld von Präsenz- und Zivildienern , Pflegegelder, Familienbeihilfen, Familienhilfe vom Land NÖ, Mietzins- und Wohnbeihilfen, Schüler- , Lehrlings- und Studienbeihilfen, Sozialbeihilfen und Heizkostenzuschüsse, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.

Förderhöhe

Pro FörderwerberIn und Haushalt bis zur maximalen Förderhöhe von 400 Euro jährlich (bis zu drei Einzelanträge möglich).

Was wird gefördert?

Beispiele für Förderungen:

  • Reparatur/Sanierung bzw. Austausch sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen samt der technischen Einrichtungen (Elektro, Gas, Wasser, Heizung inkl. jährlicher Wartung der Heizungsanlage, Kanal ).
  • Generelle allgemeine Instandsetzungsarbeiten (Neuanstrich, Fussböden, Gehbeläge).
  • Austausch der Fenster und Außentüren, Fenstersanierung.
  • Mauertrockenlegung mittels mechanischer und chemischer Systeme.
  • Behindertengerechte Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse.
  • Wärmeschutz (oberste Geschoßdecke, Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden, Kellerdecke, Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten, Fassade und Gebäudesockeldämmung, Anbringen außenseitiger Rollladen - keine Innenjalousien).
  • Dachsanierung (Dachdecker-, Zimmerer und Spenglerarbeiten).
  • Kaminsanierung/Kaminanpassungen bei Änderung der Feuerstätte.
  • Erhöhung des Einbruchschutzes durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen (Einbruchhemmende Wohnungseingangstüren, Alarmanlagen etc.).


Anschaffung von Gütern, die im Zusammenhang mit Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich (wie o. a.) notwendig sind.

  • Weiters Installationsgeräte, welche der Wärme- bzw. Warmwassererzeugung dienen (z.B. Heizung, Gastherme, Warmwasserboiler etc.) sowie Sanitäranlagen.
  • Nicht gefördert werden: mobile Geräte, Werkzeuge und Elektrogeräte wie Herd, Kühlschrank, Heizstrahler, Waschmaschine etc.).
  • Sanierungsmaßnahmen/Anschaffung von o. a. Gütern dürfen nicht länger als sechs Monate zurückliegen (Datum der Originalrechnung). Rechnungshöhe mindestens 70 Euro.

Welche Belege bzw. Nachweise sind erforderlich?

  • Bestätigung der Gemeinde über die am Wohnsitz aktuell gemeldeten Personen (Formular „Meldebestätigung“).
  • Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe.
  • Lohn-/Gehaltsbelege, Benachrichtigungen von AMS bzw. GKK über Arbeitslosengeld/Krankengeld, etc. der letzten drei Monate.
  • Einkommenssteuerbescheide des letzten Jahres.
  • Mit Namen und Adresse versehene Originalrechnung(en) bzw. Bestätigung der Adresse, wo die Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden (Formular „Firmenbestätigung“).

Wie kann das Bau- und Wohngeld der AK Niederösterreich beantragt werden?

Die Antragsformulare sind bei allen AK Niederösterreich-Bezirksstellen erhältlich. Das ausgefüllte Antragsformular inkl. Belege können Sie bei Ihrer nächstgelegenen AK Niederösterreich-Bezirksstelle persönlich abgeben.