Haushaltsversicherungen
Jeder kennt sie, fast jeder hat sie: die Haushaltsversicherung. Die Prämien- und Leistungsunterschiede sind enorm. Das Um und Auf: Prüfen Sie genau vor Abschluss der Versicherung, was Sie brauchen. Denn neben dem Basisschutz gibt es verschiedene erweiterte Zusatzangebote.
Sie sind  teuer und nicht immer nötig. Ein passendes und gleichzeitig günstiges Angebot  zu finden, kann anstrengend sein, lohnt sich aber.
Was leistet die Haushaltsversicherung?
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an allen  beweglichen Gegenständen in den eigenen vier Wänden ab, zB Möbeln, Teppiche,  Elektrogeräte. Sie umfasst eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-,  Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung. Fast immer ist mit der Haushalts-  auch eine Privat-Haftpflichtversicherung kombiniert.
So finden Sie die optimale Haushaltsversicherung
- Überlegen Sie genau, welches Versicherungspaket Sie brauchen. Streichen Sie unnötige Zusatzleistungen und entscheiden Sie sich für ein weniger umfangreiches Produkt. Beispiel: Wer die Glasbruchversicherung aus der Versicherung rausnimmt, hat eine Prämienersparnis.
 - Wählen Sie ausreichende Versicherungssummen für die Haushaltsversicherung (Wert der Wohnung und des Hausrats) und inkludieren Sie den Unterversicherungsverzicht.
 - Haben Sie Wertgegenstände? Sprechen Sie Ihren Berater darauf an. Möglicherweise ist eine höhere Versicherungssumme notwendig oder es kann spezielle Aufbewahrungspflichten geben.
 - Vergleichen Sie Prämien, Leistungsumfang, Ausschlüsse, Dauerrabatte.
 - Informieren Sie sich genau und lassen Sie sich ausführlich beraten.
 - Ein Polizzencheck alle paar Jahre ist sinnvoll, damit Sie richtig versichert sind. Das garantiert, dass die Versicherungssummen und die enthaltenen Risiken aktuell und ausreichend sind.
 - Im Schadensfall umgehend die Versicherung verständigen. 
 
Versicherung kündigen
Haushaltsversicherungen sind üblicherweise für eine  bestimmte Laufzeit abgeschlossen (siehe Polizze!) und können im Allgemeinen mit  einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Bei  allen längerjährigen Verträgen (z.B. Zehnjahresverträge), die nach dem 31. März  1994 geschlossen wurden, haben Sie aber eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit:  Diese Verträge können Sie frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres  und danach eines jeden weiteres Jahres mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Kündigung bei Wohnungswechsel
Bei Wohnungswechsel oder Übersiedlung ins Ausland besteht  die Möglichkeit, den Haushaltsversicherungsvertrag zu kündigen. Sie  können die Versicherung auf den Tag vor Beginn des Umzuges kündigen (am  besten per eingeschriebenem Brief).  Die Kündigung muss also zeitgerecht vor dem Umzug beim Versicherer  eintreffen.  Wenn Sie von Ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen, gilt die  Versicherung  während des Umzuges und dann auch in der neuen Wohnung.
Neuwert und Zeitwert
Neuwert bedeutet, dass für das zerstörte oder gestohlene  Fernsehgerät ein gleichwertiges Neugerät angeschafft werden kann, egal wie alt  das Gerät bereits war. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert am Tag des  Schadenseintritts. Viele Versicherungsverträge enthalten aber noch sogenannte  Zeitwertklauseln, die eine Einschränkung des Neuwertprinzips darstellen.  Beispiel: „Ist der Zeitwert niedriger als 40 Prozent des  Wiederbeschaffungspreises, wird nur der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens  ersetzt." Im Allgemeinen muss man mit zirka zehn Prozent Wertverlust pro Jahr  rechnen. Daraus ergibt sich, dass nach einigen Jahren nur mehr ein Bruchteil der  Wiederbeschaffungskosten ersetzt wird.
Höhe der Versicherungssumme
Es gibt zwei Möglichkeiten, nach denen die Versicherungssumme festgelegt werden kann:
-  Quadratmeterversicherung: Die Versicherungssumme wird nach der  Wohnnutzfläche und der jeweiligen Ausstattungskategorie berechnet. Diese  Variante ist zeitsparend und die Versicherung verzichtet bei korrekter Angabe  der Wohnnutzfläche im Schadenfall auf den Einwand der Unterversicherung.  
 - Summenversicherung: Die Versicherungssumme ergibt sich hier aus dem Neuwert aller Gegenstände und Geräte in der Wohnung. Diese Variante ist sehr aufwändig, weil eine genaue Inventarliste zu erstellen ist. Wenn die auf diese Weise festgelegte Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, kann die Versicherung im Schadenfall den Einwand der Unterversicherung geltend machen.
 
Schaden ist passiert - was nun?
Ein Schadensfall ist eingetreten. Nach der ersten  Schrecksekunde sollten Sie Folgendes tun:
Benachrichtigen Sie sofort  Ihren Versicherer und melden Sie den erlittenen Schaden. Die  Versicherungsbedingungen sehen üblicherweise in der Sachversicherung eine  Maximalfrist von drei Tagen für die Schadenmeldung vor. In der  Haftpflichtversicherung hat die Benachrichtigung unverzüglich, spätestens aber  innerhalb einer Woche zu erfolgen. 
Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen  eine schriftliche Schadenmeldung - am besten per Einschreiben abgesendet.  Fertigen Sie eine Liste aller Sachen an, die zerstört oder abhanden gekommen  sind, und legen Sie diese sowohl Ihrer Meldung an den Versicherer als auch an  die Sicherheitsbehörden bei. Sparbücher, Bankomat- und Kreditkarten sowie  Schecks müssen Sie unverzüglich sperren lassen.
Bei Feuer,  Einbruchdiebstahl oder Beraubung verständigen Sie in jedem Fall Polizei oder  Gendamerie.
Laufzeit der Versicherung
Eine Haushaltsversicherung ist gewöhnlich für eine  bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Wie lange sie gilt, steht in der Polizze.  Generell kann ab dem dritten Jahr mit einer Frist von einem Monat gekündigt  werden, wenn der Vertrag nicht schon vorher ausgelaufen ist. Auch bei allen  längerjährigen Verträgen, z.B. Zehn-Jahres-Verträge, haben KundInnen eine  vorzeitige Kündigungsmöglichkeit.