15.9.2025

Wizz Air stellt ihre Basis in Wien-Schwechat ein

Das Unternehmen informiert auf seiner Homepage, dass die Basis in Wien-Schwechat ab dem 26.10.2025 schrittweise geschlossen wird. Kund:innen werden direkt von Wizz Air kontaktiert und haben folgende Optionen zur Auswahl:

  • Eine vollständige Rückerstattung in Form von Wizz-Credits, oder
  • Umbuchung auf einen alternativen Wizz Air-Flug

Erstattungsansprüche auch als Geldleistung

Fluggäste haben jedoch laut EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises in bar, per Überweisung oder Kreditkarte – nicht nur in Form von Gutscheinen. Sollte ein Wizz Air-Gutschein also nicht praktikabel sein, da die Airline künftig nicht mehr aus Wien abfliegt oder landet, so haben Reisende das Recht auf eine Rückerstattung per Überweisung.

Entschädigung bei kurzfristiger Annullierung

Werden Flüge weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen, haben Reisende zusätzlich Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro – abhängig von der Flugdistanz.

Umbuchungen auf Flüge von/nach Bratislava oder Budapest

Umbuchungen auf Flüge von/nach Bratislava oder Budapest sind nur zulässig, wenn die betroffenen Reisenden dem ausdrücklich zustimmen und Wizz Air sämtliche Anreisekosten übernimmt. Grundsätzlich ist die Airline nämlich verpflichtet, Fluggästen eine gleichwertige Ersatzbeförderung ab/nach Wien – auch mit anderen Fluggesellschaften – zu organisieren. Im Idealfall lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.

Achtung: Wurde das Hotel und/oder der Mietwagen getrennt vom Flug gebucht, bleiben diese Buchungen bestehen, auch wenn Sie den Flug nicht antreten. Es fallen dann Stornierungskosten an!

Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wenden Sie sich direkt an den Reiseveranstalter. Er ist verpflichtet, sich um die Abwicklung, Ersatzleistungen und Erstattungen zu kümmern.

So sollten Betroffene jetzt vorgehen

  • Schriftlich bei Kundendienst von Wizz Air die Rückerstattung als Geldleistung, oder eine Ersatzbeförderung ab/nach Wien beantragen, falls die Alternativen nicht praktikabel sind.
  • Auf Erstattung per Überweisung bestehen, wenn keine Reisegutschrift gewünscht ist.
  • Bei kurzfristigen Annullierungen auch Ausgleichszahlungen geltend machen.

  • Bei gebuchter Pauschalreise: den Reiseveranstalter kontaktieren.

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz

Mo - Fr: 8 - 13 Uhr 

Telefon: +43 5 7171 23000

E-Mail

Videoberatung