Elektrobefund (E-Befund)

Was ist der E-Befund?

Seit 2010 sind Vermieter verpflichtet, allen neuen Mietern einen Elektrobefund (E-Befund) vorzulegen. Den E-Befund kann nur ein konzessioniertes Elektrounternehmen ausstellen. Darin muss bestätigt werden, dass die elektrische Anlage der Wohnung überprüft wurde und sie sich in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet. Wird ein solcher Befund nicht vorgelegt, kann der Mieter nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage einwandfrei funktioniert.

Wer trägt die Kosten für den E-Befund?

Die Vorlageverpflichtung trifft den Vermieter. Er hat daher auch die Kosten dafür zu tragen.

Kann der Vermieter die Kosten auf den Vormieter überwälzen?

Die Rechtsprechung musste sich bisher mit dieser Frage noch nicht auseinander setzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Vertragsklauseln, wonach der Mieter am Ende seines Mietverhältnisses einen E-Befund auf seine Kosten zu besorgen hat, nicht zulässig sind. Die Vorlagepflicht des E-Befundes ist als öffentlich-rechtliche Pflicht zu betrachten und solche Pflichten sind vertraglich nicht übertragbar. Bei gewerblichen Vermietern wäre der Versuch einer Überwälzung darüber hinaus ein Verstoß gegen das Konsumentenschutzrecht.

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