Elektrobefund (E-Befund)
Was ist der E-Befund?
Seit
2010 sind Vermieter verpflichtet, allen neuen Mietern einen Elektrobefund (E-Befund) vorzulegen. Den E-Befund kann nur ein konzessioniertes Elektrounternehmen ausstellen. Darin muss bestätigt werden, dass die elektrische Anlage der Wohnung überprüft wurde und sie sich in einem
technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet. Wird ein solcher Befund nicht vorgelegt, kann der Mieter nicht davon
ausgehen, dass die elektrische Anlage einwandfrei funktioniert.
Wer trägt die Kosten für den E-Befund?
Die Vorlageverpflichtung trifft den Vermieter. Er hat daher auch die Kosten dafür zu tragen.
Kann der Vermieter die Kosten auf den Vormieter überwälzen?
Die Rechtsprechung musste sich bisher mit dieser Frage noch nicht
auseinander setzen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Vertragsklauseln,
wonach der Mieter am Ende seines Mietverhältnisses einen E-Befund auf
seine Kosten zu besorgen hat, nicht zulässig sind. Die Vorlagepflicht
des E-Befundes ist als öffentlich-rechtliche Pflicht zu betrachten und
solche Pflichten sind vertraglich nicht übertragbar. Bei gewerblichen
Vermietern wäre der Versuch einer Überwälzung darüber hinaus ein Verstoß
gegen das Konsumentenschutzrecht.
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