Online-Datingbörsen: Partner gesucht, Rechnung bekommen?

Sie haben einen Vertrag bei Parship oder ElitePartner abgeschlossen und bekommen Ihr Geld trotz Rücktrittsfrist nicht zurück? Wir helfen! 

Sie sind betroffen? Fordern Sie Ihr Geld zurück!

KundInnen, die innerhalb der gesetzlichen Frist (14 Tage) den Vertrag gekündigt haben und ein überhöhter Wertersatz berechnet wurde, können diesen nun von Parship und ElitePartner zurückfordern. 

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Schicken Sie alle Unterlagen und Zahlungsbelege an konsumentenberatung@aknoe.at. Wir intervenieren für Sie bei den Online-Datingbörsen. 

Rechtswidrige Praktik

Die Online-Datingbörsen Parship und ElitePartner zahlen bei Vertragsrückritt innerhalb der gesetzlichen Frist (14 Tage) nicht den gesamten Preis für die Mitgliedschaft zurück, sondern behalten oft einen Großteil als sogenannten "Wertersatz" ein. Die überhöhten Wertersatz-Forderungen werden damit begründet, dass Kunden bis zu ihrem Rücktritt vom Vertrag bereits einige Kontakte geknüpft hatten. 

Die AK klagte erfolgreich

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass diese Geschäftspraktik rechtswidrig ist. Die Datingbörsen dürfen nur eine zeitabhängige Aliquotierung im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit vornehmen.

Beispiel: Bei einer Jahresmitgliedschaft von 598,80 Euro darf im Falle eines Vertragsrücktritts nach 10 Tagen nur ein Wertersatz von 16,40 Euro verrechnet werden. Bislang waren es 449,10 Euro.

So berechnen Sie den aliquoten Wertersatz:

Preis Jahresmitgliedschaft
:365 Tage
=Zwischenergebnis
xAnzahl der Tage bis Rücktritt
=Wertersatz

Downloads

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz

Mo - Fr: 8 - 13 Uhr 

Telefon: +43 5 7171 23000

E-Mail

Videoberatung