Mietzinsminderung
Durch manche Schäden müssen Sie weniger Miete zahlen. Lesen Sie wann die Regelung gilt und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Am 7. März 2025 wurde das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) im Nationalrat beschlossen. Die darin festgelegte Mietpreisbremse betrifft ausschließlich Richtwert- und Kategoriemietzinse, nicht jedoch freie Mieten oder angemessene Mieten. Für geförderte Mieten gilt der Preisstopp nur für bestimmte Bestandteile der Miete.
Laut dem 3. MILG vom 14. Dezember 2023 hätte es am 1. April 2025 eine Anpassung der Altbaumieten gegeben. Diese Anpassung wurde durch den neuen Beschluss nun ausgesetzt.
Zu beachten: Für Mieter:innen mit neueren Altbau-Mietverträgen
Ältere Verträge enthielten oft eine Klausel, die die Miete direkt an den Richtwert band. In neueren Verträgen ist die Miete stattdessen an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt – über eine sogenannte Wertsicherungsklausel. Das bedeutet:
Bei Mieten nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), also Genossenschaftswohnungen, greift die Mietpreisbremse nur in bestimmten Bereichen:
Andere Mietbestandteile, etwa bei noch nicht ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen, sind nicht gedeckelt und können sich weiterhin nach dem Kostendeckungsprinzip verändern.
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