Flughafen Techniker
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23.4.2026

Kerosinzuschlag: Nachträgliche Preiserhöhung bei Urlaubsreisen?

Durch steigende Kerosinpreise könnten Pauschalreisen auch nach der Buchung teurer werden. Aber: Dafür gelten Regeln.

Gebuchte Pauschalreise

Der Preis einer Pauschalreise darf nach der Buchung nur in wenigen Fällen erhöht werden:

  • Die Möglichkeit der Erhöhung muss ausdrücklich in den Geschäftsbedingungen geregelt sein. Im Vertrag muss auch stehen, dass der Preis sinken kann, wenn die Kosten fallen.
  • Eine Preiserhöhung ab dem 20. Tag vor Reisebeginn ist absolut unzulässig.
  • Der Veranstalter muss genau darlegen, wie sich die Mehrkosten zusammensetzen. Eine schwammige E-Mail reicht dafür aber nicht aus. Eine nachträgliche Preisänderung ist nur möglich, wenn sie sich aus einer Änderung der Treibstoffkosten, der Steuern etc. ergibt. Außerdem muss im Vertrag auch geregelt sein, wie der geänderte Preis zustande kommt.

Die 8-Prozent-Grenze

Macht die Erhöhung mehr als acht Prozent des Gesamtreisepreises aus, gilt dies als „erhebliche Änderung“ und Kund:innen haben das Recht, die Reise kostenlos zu stornieren.

Ansprechpartner ist in jedem Fall der Reiseveranstalter, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde.

Einzeln gebuchte Flüge

Ein gebuchtes Flugticket ist ein Vertrag zum Fixpreis. Schwankungen beim Kerosinpreis liegen demnach im Verantwortungsbereich der Airline. Wer einen einzelnen Flug gebucht hat, fliegt zum vereinbarten Preis.

Was tun bei Erhöhung?

Sollte die Airline dennoch zusätzliches Entgelt bei bereits gebuchten und bezahlten Tickets verlangen, können Sie die geforderten Beträge „unter Vorbehalt einer späteren Rückforderung“ bezahlen. Denn: Für eine nachträgliche Rückforderung ist es wesentlich, dass nachweislich unter Vorbehalt bezahlt wurde.

Tipp

Informieren Sie die Airline über die vorbehaltliche Zahlung, zum Beispiel per eingeschriebenem Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung, bevor Sie die Erhöhung bezahlen!

Was tun bei Flugausfällen?

Ob Airlines bei steigenden Kerosinpreisen alle Flüge wie geplant durchführen oder einzelne Flüge aus Kostengründen entfallen, lässt sich schwer einschätzen. Fällt ein Flug aus, kommen Urlauber:innen nicht an ihr Reiseziel, wo etwa das Hotel gebucht wurde oder der Mietwagen bereitsteht. Müssen diese deshalb storniert werden, können dafür hohe Kosten anfallen.

Tipp

Individualreisende sollten deshalb auf kostenlose Stornomöglichkeiten bei den Hotels und Mietwagenfirmen (idealerweise bis zum Anreisetag) achten. Denn: Eine herkömmliche Reisestornoversicherung leistet in der Regel nur bei Krankheit, Unfall, etc. der versicherten Person. Nicht erfasst sind die Folgekosten bei einer Flugabsage!

Alle Infos rund um abgesagte Flüge und Entschädigungszahlungen finden Sie hier.

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