Kerosinzuschlag: Nachträgliche Preiserhöhung bei Urlaubsreisen?
Durch steigende Kerosinpreise könnten Pauschalreisen auch nach der Buchung teurer werden. Aber: Dafür gelten Regeln.
Gebuchte Pauschalreise
Der Preis einer Pauschalreise darf nach der Buchung nur in wenigen Fällen erhöht werden:
- Die Möglichkeit der Erhöhung muss ausdrücklich in den Geschäftsbedingungen geregelt sein. Im Vertrag muss auch stehen, dass der Preis sinken kann, wenn die Kosten fallen.
- Eine Preiserhöhung ab dem 20. Tag vor Reisebeginn ist absolut unzulässig.
- Der Veranstalter muss genau darlegen, wie sich die Mehrkosten zusammensetzen. Eine schwammige E-Mail reicht dafür aber nicht aus. Eine nachträgliche Preisänderung ist nur möglich, wenn sie sich aus einer Änderung der Treibstoffkosten, der Steuern etc. ergibt. Außerdem muss im Vertrag auch geregelt sein, wie der geänderte Preis zustande kommt.
Die 8-Prozent-Grenze
Ansprechpartner ist in jedem Fall der Reiseveranstalter, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde.
Einzeln gebuchte Flüge
Ein gebuchtes Flugticket ist ein Vertrag zum Fixpreis. Schwankungen beim Kerosinpreis liegen demnach im Verantwortungsbereich der Airline. Wer einen einzelnen Flug gebucht hat, fliegt zum vereinbarten Preis.
Was tun bei Erhöhung?
Sollte die Airline dennoch zusätzliches Entgelt bei bereits gebuchten und bezahlten Tickets verlangen, können Sie die geforderten Beträge „unter Vorbehalt einer späteren Rückforderung“ bezahlen. Denn: Für eine nachträgliche Rückforderung ist es wesentlich, dass nachweislich unter Vorbehalt bezahlt wurde.
Tipp
Was tun bei Flugausfällen?
Ob Airlines bei steigenden Kerosinpreisen alle Flüge wie geplant durchführen oder einzelne Flüge aus Kostengründen entfallen, lässt sich schwer einschätzen. Fällt ein Flug aus, kommen Urlauber:innen nicht an ihr Reiseziel, wo etwa das Hotel gebucht wurde oder der Mietwagen bereitsteht. Müssen diese deshalb storniert werden, können dafür hohe Kosten anfallen.
Tipp
Alle Infos rund um abgesagte Flüge und Entschädigungszahlungen finden Sie hier.