FAQ zu Strom und Gas

Die stark gestiegenen Energiepreise und hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung für Strom und Gas bereiten vielen großes Kopfzerbrechen. Hier finden Sie Antworten zu den aktuell häufigsten Fragen in der Beratung:

Warum habe ich eine so hohe Nachzahlung für Strom und Gas bekommen?

Besonders Konsumentinnen und Konsumenten mit einem Float-Tarif bei Strom oder Gas erhalten derzeit im Rahmen der Jahresrechnung zum Teil enorm hohe Nachforderungen von ihren Energieanbietern. Das liegt daran, dass Float-Tarife monatlich angepasst werden. Preisänderungen werden monatlich per SMS oder E-Mail angezeigt. Prüfen Sie unbedingt, ob Sie einen Float-Tarif abgeschlossen haben. Wenn ja, vergleichen Sie die Tarife Arbeitspreis und Grundpreis bevor Sie wechseln!

Hilfe bei der Orientierung gibt der Tarifkalkulator der e-control 

Was soll ich tun, wenn ich die Nachforderung nicht bezahlen kann?

Die Jahresrechnung ist eingetroffen und die Nachforderung ist so hoch, dass Sie sie nicht bezahlen können? Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt auf mit Ihrem Energieversorger und erklären Sie Ihre Situation. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ratenzahlungsvereinbarung mit bis zu 18 Monatsraten. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel Bearbeitungsgebühren. 

Warum sind die neuen Teilbeträge so viel höher?

Die Einstufung passiert jetzt auf Basis der hohen Verbrauchswerte im Winter und der derzeit hohen Preise. Dadurch werden Teilbeträge häufig so hoch angesetzt. Das bedeutet, die Konsumentinnen und Konsumenten zahlen dadurch wahrscheinlich mehr im Vorhinein ein, als sie verbrauchen werden. Denn in der warmen Jahreszeit ist der Verbrauch aufgrund der höheren Temperaturen in der Regel erheblich niedriger.

Was kann ich tun, wenn mir die neuen Teilbeträge viel zu hoch vorkommen?

Im Zuge der Jahresrechnung setzen Energieversorger auch die Höhe der neuen Vorschreibungen fest. Der erste Teilbetrag ist bereits in der Jahresrechnung enthalten. In den AGBs vieler Anbieter (z. B. EVN, Wien Energie) ist in der Regel festgehalten, dass die vorgeschriebenen Teilbeträge herabgesetzt werden können. Kommen Sie Ihnen viel zu hoch vor, haben Sie drei Monate ab Erhalt der Jahresrechnung Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrem Energieversorger und ersuchen Sie um Herabsetzen der Teilbeträge. Der Teilbetrag muss entsprechend dem letzten Jahresverbrauch plausibel und angemessen sein. Das Herabsetzen ist auch dann ratsam, wenn Sie befürchten, dass Ihr Anbieter in die Insolvenz schlittern könnte. In so einem Fall könnte es passieren, dass Sie im Voraus und zu viel geleistete Beträge nur teilweise zurückbekommen.

TIPP

Sie haben Anspruch darauf, Ihre Energiekosten in bis zu zehn Teilbeträgen zu bezahlen.

Darf mein Energieversorger mir Strom und Gas einfach abschalten?

Prinzipiell ist es zwar möglich, dass Ihr Versorger Strom und Gas abschaltet, wenn Sie Ihre offenen Rechnungen nicht bezahlen. Das darf allerdings nicht überraschend und ohne Ankündigung passieren. Davor müssen mindestens zwei Mahnungen geschickt werden und Ihnen jeweils zwei Wochen Zeit gewährt werden, um Ihre Rechnung nachzuzahlen. Die letzte Mahnung muss Ihnen eingeschrieben geschickt werden. Darin müssen Sie auch über eine bevorstehende Abschaltung informiert werden für den Fall, dass Sie die Rechnung weiterhin nicht begleichen. 

Was soll ich tun, wenn ich die Abschaltung von Strom und Gas befürchte?

Sie haben gegenüber jedem Strom- und Gasanbieter die Möglichkeit, sich auf die Grundversorgung zu berufen. Dadurch müssen Sie vom Anbieter zu genau dem Preis versorgt werden, den der größte Teil der Kundinnen und Kunden bezahlt. Der Anbieter kann als Sicherheit eine Kaution verlangen, diese darf laut Grundversorgung maximal die Höhe einer Teilzahlung betragen. Danach ist der Anbieter dazu verpflichtet, Sie mit Energie zu versorgen, und darf die Versorgung nicht abschalten. Wenn Sie das kommende halbe Jahr immer pünktlich zahlen, erhalten Sie die Kaution zurück. Durch die Grundversorgung werden jedoch nicht bereits bestehende Schulden erlassen, die zum Beispiel durch eine noch nicht bezahlte Nachforderung bestehen. Um sich auf die Grundversorgung zu berufen, müssen keine sozialen Kriterien erfüllt werden.

TIPP

Einen Musterbrief dafür finden Sie auf der Website der E-Control

Was passiert, wenn mein Energieanbieter insolvent wird?

Die Versorgung mit Energie ist im Konkursfall gesichert. Es ist gesetzlich geregelt, dass in so einem Fall die E-Control die bestehenden Lieferverträge des insolventen Betriebs per Los anderen Anbietern zuteilt. Darüber werden die Kund*innen vom Ersatzlieferanten informiert. Dieser darf den zugewiesenen Kund*innen keinesfalls einen höheren Tarif verrechnen als seinen bereits bestehenden Haushaltskunden. Unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist kann man den Liefervertrag danach kündigen und in aller Ruhe einen anderen Lieferanten suchen.

Tipp

Es ist empfehlenswert, in so einem Fall den aktuellen Zählerstand abzulesen oder, noch besser, zu fotografieren und diesen dem Netzbetreiber, dem bisherigen und dem neuen Lieferanten mitzuteilen.

Gibt es finanzielle Unterstützung für mich?

In Niederösterreich erhalten sozial bedürftige Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Heizkostenzuschuss.  

Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier.

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