Reisestorno und Versicherung
Tritt der Reisende den Urlaub nicht an, so sind meist Stornogebühren fällig.
Baulärm, fehlende Klimaanlage oder schmutzige Zimmer: Bei Reisemängeln steht Ihnen die Minderung des Reisepreises zu. Um die Preisminderung zu ermitteln, hilft die „Frankfurter Tabelle“. Darin sind die häufigsten Mängel enthalten und die Prozentsätze, um wie viel der Reisepreis dadurch reduziert wird. Das richtet sich auch nach der Intensität der Beeinträchtigung.
Achtung
Es handelt sich um Richtwerte und nicht um gesetzliche Vorgaben!
Sofort reklamieren!
Sind Sie im Urlaub mit gravierenden Reisemängeln konfrontiert, fordern Sie sofort ein, dass diese behoben werden. Und zwar am besten schriftlich. Machen Sie zum Beweis Fotos und Videoaufnahmen. Notieren Sie sich die Kontaktdaten von ebenfalls betroffenen Mitreisenden. Lassen Sie sich Ihre Reklamation auch von der Vertretung des Reiseveranstalters vor Ort bestätigen.
Tipp
Wie Sie richtig reklamieren, wenn die Probleme vor Ort nicht behoben wurden, lesen Sie hierBeispiele
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