Die Frankfurter Tabelle  

Baulärm, fehlende Klimaanlage oder schmutzige Zimmer: Bei Reisemängeln steht Ihnen die Minderung des Reisepreises zu. Um die Preisminderung zu ermitteln, hilft die „Frankfurter Tabelle“. Darin sind die häufigsten Mängel enthalten und die Prozentsätze, um wie viel der Reisepreis dadurch reduziert wird. Das richtet sich auch nach der Intensität der Beeinträchtigung.

Achtung

Es handelt sich um Richtwerte und nicht um gesetzliche Vorgaben!

Sofort reklamieren!

Sind Sie im Urlaub mit gravierenden Reisemängeln konfrontiert, fordern Sie sofort ein, dass diese behoben werden. Und zwar am besten schriftlich. Machen Sie zum Beweis Fotos und Videoaufnahmen. Notieren Sie sich die Kontaktdaten von ebenfalls betroffenen Mitreisenden. Lassen Sie sich Ihre Reklamation auch von der Vertretung des Reiseveranstalters vor Ort bestätigen.

Tipp

Wie Sie richtig reklamieren, wenn die Probleme vor Ort nicht behoben wurden, lesen Sie hier

Beispiele

  • Bei Beeinträchtigungen durch Baulärm können Ihnen zwischen 5 und 25 Prozent Preisminderung zustehen.
  • Sind die Zimmer schmutzig, können es zwischen 10 und 20 Prozent sein.  
  • Preisminderungen wegen Mängeln bei der Verpflegung sind meist schwer durchsetzbar, da es sich um subjektive Erwartungen handelt.
  • Einzelne Insekten im Hotelzimmer berechtigen üblicherweise nicht zu einem Anspruch auf Preisminderung.
  • Fallen Angebote wie Tennis, Surfen, Golf oder Ähnliches aus, besteht ein Anspruch nur dann, wenn man nachweisen kann, dass man diese auch tatsächlich genutzt hätte.

 

Reise - Beratung

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