EVN & VKI: Einigung auf Energiekosten-Ausgleichszahlung
Es gibt einen gerichtlichen Vergleich zwischen VKI und EVN zur Preiserhöhung vom 1. 9. 2022 bei den Gas- und Stromverträgen Optima Klassik.
Alle betroffenen Kund:innen werden in den nächsten 5 Wochen von EVN per Post oder per E-Mail informiert.
Was bedeutet das?
Ein Vergleich bedeutet, dass keine der Parteien vollständig obsiegt hat. Dieser Vergleich hat keine unmittelbare Auswirkung auf andere Gerichtsverfahren. Kundinnen und Kunden, die diese Zahlungen beantragen, können unabhängig künftiger rechtlicher Entwicklungen keine weiteren Ansprüche aus diesem konkreten Klagegegenstand gegen EVN erheben.
Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind alle EVN Strom- und Gaskund:innen, die am Stichtag 1. 9. 2022 einen aufrechten Energieliefervertrag im OPTIMA KLassik-Tarif hatten.
Wo beantragen?
Alle anspruchsberechtigten Kund:innen können die Ausgleichszahlung bis zum 31. 7. 2025 folgendermaßen beantragen:
- Online unter evn.at/extrabonus – Login über Benutzerkonto erforderlich.
- Telefonisch unter 0800 800789
- Persönlich im EVN Service-Center oder bei der EVN Infotour mit Antragsformular
Nach erfolgter Antragstellung wird den Kund:innen die Ausgleichszahlung direkt auf das angegebene Bankkonto binnen 8 Wochen überwiesen. Für die Zustimmungserklärung gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.
Alternativ bietet EVN an, diese Zahlung im Verhältnis 1:1 über die unternehmensinterne Bonuswelt abzuwickeln.
Die exakte Auszahlungssumme finden Sie nicht im jeweiligen Anschreiben, sondern im Onlineportal des Energieanbieters oder auf Nachfrage telefonisch bzw im EVN- Servicecenter.