Frau im Hochwasser
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Unwetterschäden: Wer zahlt und was müssen Sie jetzt tun?

Sturm, Starkregen, Hochwasser und Hagel verursachen immer häufiger schwere Schäden. Nach einem Unwetter sollten Sie rasch handeln: Informieren Sie Ihre Vermieter über Schäden am Gebäude und melden Sie Schäden an Hausrat, Eigenheim oder Auto unverzüglich Ihrer Versicherung. Die AK erklärt, wer für welche Schäden verantwortlich ist und worauf Sie jetzt achten sollten.

Wer ist für den Schaden zuständig?

Je nach Schaden kommen unterschiedliche Versicherungen infrage – etwa die Haushalts-, Eigenheim- oder Kfz-Versicherung.

Wichtig: Eine Versicherung, die automatisch alle Unwetterschäden abdeckt, gibt es nicht.

Bei einer Mietwohnung gilt grundsätzlich:

  • Vermieter sind für Schäden am Gebäude verantwortlich, etwa an Dach, Fassade, Fenstern oder gemeinschaftlichen Anlagen.

  • Mieter müssen sich um beschädigte Möbel und andere Einrichtungsgegenstände kümmern. Dafür ist in der Regel die Haushaltsversicherung zuständig.

AK Forderung

Die Absicherung von Unwetterschäden über den Katastrophenfonds muss verbessert werden. 

IHRE CHECKLISTE: WAS TUN VOR, WÄHREND UND NACH DEM SCHADENSFALL

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FAQ zu Unwetter- & Katastrophenschäden finden Sie hier.

Schäden am Gebäude: Vermieter:innen müssen reparieren

Hat das Unwetter Dach, Fassade, Fenster oder andere allgemeine Gebäudeteile beschädigt, müssen Vermieter:innen die Schäden beheben. Sie sind gesetzlich verpflichtet, das Gebäude instand zu halten.

Tipp: Informieren Sie Ihre Vermieter:innen oder die Hausverwaltung möglichst rasch über den Schaden.

Mehr Informationen zu den Ansprüchen von Mieter bei Hochwasserschäden finden Sie hier.

Wann ist eine Mietzinsminderung möglich?

Ist Ihre Wohnung oder Ihr Parkplatz durch Hochwasser ganz oder teilweise nicht benutzbar, können Sie den Mietzins mindern.

Wie hoch die Mietzinsminderung ausfällt, hängt davon ab, wie stark die Nutzung eingeschränkt ist.

Das sollten Sie tun

  • Informieren Sie Ihre Vermieter:innen oder die Hausverwaltung sofort schriftlich.
  • Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau – zum Beispiel mit Fotos oder Videos.

Mit einem Musterbrief können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

Wohnungseigentum: Wer ist verantwortlich?

Sind Sie Wohnungseigentümer, wenden Sie sich bei Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses oder bei Schäden in Ihrer Wohnung, die die Bausubstanz gefährden, an die Hausverwaltung.

Für diese Schäden ist der:die Eigentümer:in zuständig.

Versicherungsschutz: Oft reichen die Deckungssummen nicht aus

Bei Hochwasser, Überschwemmung, Sturm oder Vermurung reicht der Versicherungsschutz häufig nicht aus.

Bei vielen Eigenheimversicherungen ist die Deckungssumme für solche Schäden auf 10.000 Euro begrenzt. Je nach Vertrag kann sie gegen einen höheren Versicherungsbeitrag auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden.

Auch für Schäden in Garage oder Keller gelten häufig Höchstgrenzen. Je nach Vertrag und Versicherungsunternehmen liegen diese oft zwischen 4.000 und 10.000 Euro.

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Versicherungen sollen höhere Deckungssummen für Unwetterschäden anbieten.

Beschädigte Möbel: Achtung bei der Neuwertversicherung

Die meisten Haushaltsversicherungen sind Neuwertversicherungen.

Achtung: Das bedeutet nicht, dass Sie automatisch den ursprünglichen Kaufpreis zurückbekommen.

Die Versicherung ersetzt grundsätzlich den Betrag, den ein gleichwertiger neuer Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens kostet.

Beispiel:

Sie haben vor zwei Jahren einen Fernseher um 2.000 Euro gekauft. Kostet ein vergleichbares neues Gerät heute nur noch 500 Euro, ersetzt die Versicherung in der Regel 500 Euro.

Aufräumkosten können mitversichert sein

Nach einem Unwetter entstehen oft zusätzliche Kosten, etwa für Aufräumarbeiten.

Diese Kosten können Sie – je nach Versicherungsvertrag – bei Ihrer Haushalts- oder Eigenheimversicherung geltend machen.

Checkliste: Was Sie nach einem Unwetter tun sollten

  • Informieren Sie Ihre Vermieter über Schäden am Gebäude.
  • Melden Sie Schäden unverzüglich Ihrer Haushalts-, Eigenheim- und/oder Kfz-Versicherung.
  • Fotografieren oder filmen Sie die Schäden, sobald dies gefahrlos möglich ist.
  • Beginnen Sie möglichst erst danach mit den Aufräumarbeiten oder stimmen Sie die weitere Vorgehensweise vorher mit Ihrer Versicherung ab.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gebäudeschäden? → Vermieter bzw. die Eigentümer sind zuständig.
  • Möbel oder Hausrat beschädigt? → Zuständig ist in der Regel die Haushaltsversicherung.
  • Auto beschädigt? → Wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung.
  • Wohnung nicht benutzbar? → Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietzinsminderung möglich.
  • Versicherung informieren? → Melden Sie den Schaden unverzüglich und dokumentieren Sie ihn mit Fotos oder Videos.

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