30.06.2026

Geld zurück von Ryanair wegen unzulässiger Gebühren

Der Oberste Gerichtshof hat nach einer VKI-Klage folgende Zusatzgebühren von Ryanair für unzulässig erklärt:

  • Flughafen-Check-in-Gebühr (55 €)
  • Ausdruck der Bordkarte am Flughafen (15 €)
  • Gebühren für Kleinkinder (25 €)
  • Verpflichtende Familiensitzplätze (10 €)
  • Umbuchungsgebühren (z. B. 45 € online bzw. 60 € über den Kundenservice)
  • Gebühren für Namensänderungen (z. B. 115 € online bzw. 160 € über den Kundenservice)

So holen Sie sich jetzt Ihr Geld zurück

  • Prüfen Sie die alten Ryanair-Buchungen (sie können bis zu 30 Jahre zurückliegen).
  • Nachschauen, welche Zusatzgebühren bezahlt wurden
  • Nutzen Sie den VKI-Musterbrief für Ihre Rückforderung
VKI-Musterbrief


Schicken Sie den Musterbrief an Ryanair – per E-Mail an: impressum.de@ryanair.com oder cs.support@ryanair.com

Weitere Infos sowie das vollständige Urteil gibt es beim VKI: https://verbraucherrecht.at/ryanair062026 

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