Die Tricks der Immobilienmakler

Was unterscheidet einen seriösen Makler von anderen? Auf welche Fallen muss ich als Konsument oder Konsumentin besonders aufpassen?

Genau hinsehen bei diesen Formulierungen in Inseraten:

Inseratmögliche Bedeutung
„für besonders Anspruchsvolle“ teuer
„außergewöhnliches Objekt“ schwer zu verkaufen / Ladenhüter
„zentrumsnah“ entlegen 
„besonderer Charme“ alt / abgewohnt / sanierungsbedürftig
„renovierungsbedürftig“ kaputt







Versteckte Kaufpreiskomponente

Oft findet man in den Inseraten Häuser, die zum Kauf angeboten werden mit einem Kaufpreis von beispielsweise 299.000 Euro. Irgendwo im Text liest man dann, dass zusätzlich noch 50.000 Euro Wohnbauförderung zu übernehmen sind. Ein solches Haus kostet in Wahrheit 349.000 Euro. Das ist auch die Berechnungsbasis für das Maklerhonorar.

„Es gibt mehrere Interessenten“

Wenn Sie bei einer Besichtigung dem Makler zu erkennen geben, dass das Objekt für Sie in Frage kommt, kann es dazu kommen, dass Ihnen der Makler sagt, Sie müssen sich schnell entscheiden, weil es noch viele andere Interessenten gibt, die Ihnen die Immobilie vor der Nase wegschnappen könnten. 

Tipp

Sehen Sie sich das Objekt trotzdem genau an und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Eine Gelegenheit zu verpassen tut zwar manchmal weh, noch schmerzhafter ist es mit einem schlechten oder teuren Wohnobjekt dazustehen.

Es empfiehlt sich das Objekt an unterschiedlichen Tagen, zu verschiedenen Uhrzeiten zu besichtigen. So bekommen sie einen besseren Gesamteindruck und können bestimmte Störfaktoren erkennen (zum Beispiel Lärm durch Flugzeuge, Bahn, Nachbarn).

„Open House“

Manchmal bieten Makler an, dass man für eine Besichtigung keinen Termin braucht, sondern setzen ein „Open House“ an. Dann können Interessierte das Objekt ohne Anmeldung besichtigen.

Vorsicht

Dadurch, dass vielleicht viele Menschen an diesen Terminen teilnehmen, entsteht das Gefühl, dass das Objekt heiß begehrt ist und kann einen „Jetzt oder Nie“-Reflex auslösen!
Lassen Sie sich dadurch nicht beirren und schauen Sie lieber zweimal hin, bevor sie voreilig etwas unterschreiben.

Vorsicht bei „Reservierung“

Wenn Sie sich nach Besichtigung ernsthaft für ein Objekt interessieren, kann es sein, dass der Makler Ihnen sagt, Sie können sich das Objekt eine Zeit lang reservieren lassen. Dazu müssen Sie ihm nur etwas unterschreiben.

Was er Ihnen dann zur Unterschrift vorlegt, sollten Sie ganz genau lesen, denn oft unterschreiben Sie damit keine unverbindliche Reservierung, sondern bereits ein verbindliches Miet- oder Kaufanbot, aus dem Sie nicht mehr kostenfrei aussteigen können.

Anzahlung auf die Provision

Manchmal verlangen die Makler von Interessenten, die ein Miet- oder Kaufanbot stellen, eine Anzahlung. Das ist illegal! Ein Makler darf erst dann seine Provision kassieren, wenn der Kauf- oder Mietvertrag gültig zustande gekommen ist.

Die unechten 3-Jahresmietvertäge

Vermittelt der Makler ein Mietverhältnis, so beträgt sein Provisionsanspruch gegenüber dem Mieter bei bis zu drei Jahren befristeten Verträgen eine Monatsmiete, bei längeren Befristungen oder unbefristeten Verträgen bekommt er zwei Monatsmieten.

Es kann passieren, wenn grundsätzlich drei Jahre Befristung besprochen werden, dass der Makler in das von Ihnen zu unterschreibende verbindliche Mietanbot z.B. eine Befristung vom 15.9.2022 bis 15.9.2023 schreibt.

Dieses Mietverhältnis dauert keine drei Jahre, sondern drei Jahre und einen Tag.

Bei einer korrekten Befristung müsste das Ende der 14.9.2023 sein. Dieser eine Tag, den das Mietverhältnis so länger dauert, kostet Sie eine volle Monatsmiete an Provision.

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