Sicheres Spielzeug
Schadstoffe in der Rassel, gefährliche Kleinteile oder bleihaltige Farben am Kinderspielzeug: Eltern, Verwandte und Freunde wissen oft nicht mehr, welches Spielzeug sie ohne Bedenken schenken können.
Achten Sie auf die Sicherheit!
Spielsachen sollen unverwüstlich gebaut und aus ungiftigem Material
hergestellt sein. Sie dürfen auch keine verschluckbaren Kleinteile aufweisen. Denn
besonders kleine Kinder nehmen gerne alles in den Mund. Und das kann
gefährlich werden.
Gibt es größere Geschwister, sollten diese ihr Spielzeug nach Gebrauch
wieder sorgfältig wegräumen. Auch die auf vielen Produkten angebrachten
Warnhinweise der Hersteller bezüglich des Alters müssen unbedingt
beachtet werden.
Kein PVC!
Seit März 2000 sind giftige Weichmacher in PVC-Spielzeug für Kleinkinder
und in Baby-Produkten verboten. Erlaubt sind die weniger bedenklichen
Kunststoffe Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE). Im
Kunststoffspielzeug für größere Kinder ist PVC aber weiterhin enthalten, z. B. in Puppen. Wer PVC-Spielzeug vermeiden will, sollte auf die
Kennzeichnung achten.
TIPP
Verlassen Sie sich auf Ihre Sinne. Kaufen Sie kein Spielzeug, das stark nach „Chemie“ riecht.
Tipps der Konsumentenschützer
- Herkunft und Hersteller: Hersteller sowie das Herkunftsland sollen auf der Verpackung angegeben sein.
- GS-Prüfzeichen: Erfüllt ein Spielzeug die gesetzlichen Vorgaben,
muss es das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit enthalten. Es wird von
unabhängigen Stellen wie beispielsweise dem TÜV vergeben. Achten Sie
jedoch darauf, dass neben dem Zeichen auch die Prüfinstitution angegeben
ist. Denn fehlt diese Angabe, kann es sich auch um ein gefälschtes
Siegel handeln.
- CE-Zeichen: Das CE-Zeichen sollte auf der Verpackung aufgedruckt
sein, denn damit bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den
EU-Richtlinien entspricht. Aber: Eine CE-Kennzeichnung lässt keine
Rückschlüsse zu, ob das Produkt tatsächlich auch durch unabhängige
Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Die
CE-Kennzeichnung ist somit kein Gütesiegel.
- Weitere Prüfzeichen: Prüfsiegel wie LGA/Toxproof, Öko-Test, das
Spezialsiegel für Textilqualität (ÖkoTex Standard 100), elektrische
Sicherheit (VDE), pädagogische Eignung (Spiel gut) oder auch das
TÜV-Zeichen zeigen an, dass die Produkte auch auf Schadstoffe geprüft
wurde.
- Geruchstest: Ist das Spielzeug extra eingepackt, lassen Sie sich
vom Verkaufspersonal die Verpackung öffnen und riechen Sie daran. Hat
das Produkt einen beißenden oder gar chemischen Geruch hat, lassen Sie
besser die Finger davon.
- Altersangaben beachten: Bitte halten Sie sich an die
Herstellerangaben zum Alter. Ist ein Produkt mit dem Hinweis „nicht für
Kinder unter 3 Jahren geeignet“ versehen, sollten Sie das ernst nehmen.
Denn viele Spielwaren haben in Babyhänden nichts verloren, ganz gleich
ob Ihr Kind schon „viel weiter als Gleichaltrige“ ist.
- Spielzeug mit Batteriebetrieb: Kontrollieren Sie, ob das
Batteriefach gesichert ist und sich nicht einfach öffnen lässt.
Batterien gehören auf gar keinen Fall in Kinderhände!
- Regelmäßige Kontrolle: Kontrollieren Sie das Spielzeug regelmäßig
auf Veränderungen. Wenn die Farbe abblättert oder der Geruch sich
verändert, gehört es nicht mehr in Kinderhände. Auch wenn sich
Kleinteile lockern, kann es für Ihren Sprössling gefährlich sein.
- Das Material muss schwer entflammbar sein.
- Plastiksackerl und andere Verpackungen den Kindern nicht zum Spielen überlassen.