Sicheres Spielzeug

Schadstoffe in der Rassel, gefährliche Kleinteile oder bleihaltige Farben am Kinderspielzeug: Eltern, Verwandte und Freunde wissen oft nicht mehr, welches Spielzeug sie ohne Bedenken schenken können.

Achten Sie auf die Sicherheit!

Spielsachen sollen unverwüstlich gebaut und aus ungiftigem Material hergestellt sein. Sie dürfen auch keine verschluckbaren Kleinteile aufweisen. Denn besonders kleine Kinder nehmen gerne alles in den Mund. Und das kann gefährlich werden. 

Gibt es größere Geschwister, sollten diese ihr Spielzeug nach Gebrauch wieder sorgfältig wegräumen. Auch die auf vielen Produkten angebrachten Warnhinweise der Hersteller bezüglich des Alters müssen unbedingt beachtet werden.

Kein PVC!

Seit März 2000 sind giftige Weichmacher in PVC-Spielzeug für Kleinkinder und in Baby-Produkten verboten. Erlaubt sind die weniger bedenklichen Kunststoffe Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE). Im Kunststoffspielzeug für größere Kinder ist PVC aber weiterhin enthalten, z. B. in Puppen. Wer PVC-Spielzeug vermeiden will, sollte auf die Kennzeichnung achten.

TIPP

Verlassen Sie sich auf Ihre Sinne. Kaufen Sie kein Spielzeug, das stark nach „Chemie“ riecht.

Tipps der Konsumentenschützer

  • Herkunft und Hersteller: Hersteller sowie das Herkunftsland sollen auf der Verpackung angegeben sein.

  • GS-Prüfzeichen: Erfüllt ein Spielzeug die gesetzlichen Vorgaben, muss es das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit enthalten. Es wird von unabhängigen Stellen wie beispielsweise dem TÜV vergeben. Achten Sie jedoch darauf, dass neben dem Zeichen auch die Prüfinstitution angegeben ist. Denn fehlt diese Angabe, kann es sich auch um ein gefälschtes Siegel handeln.

  • CE-Zeichen: Das CE-Zeichen sollte auf der Verpackung aufgedruckt sein, denn damit bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den EU-Richtlinien entspricht. Aber: Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt tatsächlich auch durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Die CE-Kennzeichnung ist somit kein Gütesiegel.

  • Weitere Prüfzeichen: Prüfsiegel wie LGA/Toxproof, Öko-Test, das Spezialsiegel für Textilqualität (ÖkoTex Standard 100), elektrische Sicherheit (VDE), pädagogische Eignung (Spiel gut) oder auch das TÜV-Zeichen zeigen an, dass die Produkte auch auf Schadstoffe geprüft wurde.

  • Geruchstest: Ist das Spielzeug extra eingepackt, lassen Sie sich vom Verkaufspersonal die Verpackung öffnen und riechen Sie daran. Hat das Produkt einen beißenden oder gar chemischen Geruch hat, lassen Sie besser die Finger davon.

  • Altersangaben beachten: Bitte halten Sie sich an die Herstellerangaben zum Alter. Ist ein Produkt mit dem Hinweis „nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ versehen, sollten Sie das ernst nehmen. Denn viele Spielwaren haben in Babyhänden nichts verloren, ganz gleich ob Ihr Kind schon „viel weiter als Gleichaltrige“ ist.

  • Spielzeug mit Batteriebetrieb: Kontrollieren Sie, ob das Batteriefach gesichert ist und sich nicht einfach öffnen lässt. Batterien gehören auf gar keinen Fall in Kinderhände!

  • Regelmäßige Kontrolle: Kontrollieren Sie das Spielzeug regelmäßig auf Veränderungen. Wenn die Farbe abblättert oder der Geruch sich verändert, gehört es nicht mehr in Kinderhände. Auch wenn sich Kleinteile lockern, kann es für Ihren Sprössling gefährlich sein.

  • Das Material muss schwer entflammbar sein.

  • Plastiksackerl und andere Verpackungen den Kindern nicht zum Spielen überlassen.

 

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