27.3.2024

Streik - Wenn der Flug ausfällt

Streiken Bordpersonal oder Pilot:innen  und fällt deshalb Ihr Flug aus, haben Sie Ansprüche.

Fly-only-Buchung

Haben Sie nur einen Flug gebucht und der fällt wegen Streik aus, haben Sie Anspruch auf alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Außerdem steht Ihnen angemessene Verpflegung und wenn nötig eine Hotelunterbringung zu. Sie können alternativ die Rückerstattung des Flugpreises verlangen.  

Wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, muss die Fluglinie keine Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung leisten, also keine Extra-Entschädigung bezahlen.

Streik kann ein außergewöhnlicher Umstand sein. Die Fluglinie muss aber immer auch nachweisen, dass sie alles ihr Zumutbare getan hat, um den Flugausfall zu verhindern. Fällt der Flug trotzdem aus, muss die Fluglinie den Schaden für die Fluggäste möglichst geringhalten. Sie muss Passagiere informieren, Flüge rechtzeitig absagen, Alternativen anbieten und umbuchen.  

Verspätet sich Ihr Flug durch Streik um mehr als fünf Stunden, können Sie vom Flug zurücktreten und den Reisepreis zurückverlangen.

Achtung

Wenn von Streiks die Rede ist, informieren Sie sich auch selber rechtzeitig vor Ihrem geplanten Flug bei Ihrer Fluglinie über Flugänderungen bzw. Flugausfälle.

Pauschalreise

Haben Sie eine Pauschalreise, also Flug und Hotel im Paket, gebucht, wenden Sie sich bei Flugverschiebung oder Flugverspätung an den Reiseveranstalter. Kann dieser keinen Flugersatz organisieren und fällt die Reise daher aus, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises.

Gut zu wissen

Verspätet sich Ihr Flug im Rahmen einer Pauschalreise um mehr als vier Stunden, haben Sie Anspruch auf Preisminderung. 

Reise - Beratung

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