Frau schaut auf einem Fernseher mit Antenne fern
Frau schaut auf einem Fernseher mit Antenne fern © Olly, stock.adobe.com
28.11.2023

Die ORF-Haushaltsabgabe

Die ORF-Haushaltsabgabe ersetzt ab 1.1.2024 die ORF-Gebühr (GIS) für Radio und Fernsehen. Sie beträgt 15,30 Euro monatlich, ist nicht mehr geräteabhängig, sondern wird für jede Adresse (Haushalt) bezahlt, an der mindestens eine Person den Hauptwohnsitz hat. 

Höhe der Abgabe

Je nach Bundesland können zusätzliche Landesabgaben erhoben werden. In Niederösterreich wird darauf verzichtet und es bleibt somit bei 15,30 Euro pro Monat.

Die Gebühren, Abgaben sowie Umsatzsteuer an den Bund fallen weg.

Anmeldung und Änderungen

Bestehende GIS-Teilnehmer haben keinen Handlungsbedarf

Bezahlen Sie bereits GIS, übernimmt das ORF-Beitrags Service (bis Ende 2023 noch „Gebühren Info Service GmbH“) automatisch die Personen- und Adressdaten sowie die Zahlungsart und Zahlungsweise.

Haushalte sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice anzumelden. 

Bei Umzug oder anderen Änderungen in der Haushaltssituation ist eine entsprechende Meldung erforderlich.

Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand beim Beitragsservice angemeldet, so muss pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person registriert werden, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1.1.2024 verantwortlich ist. Dies gilt etwa auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben.

ACHTUNG!

Es besteht eine Melde- und Beitragspflicht für zumindest eine Person im Haushalt. Bei Nichtbeachtung sind Geldstrafen im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens möglich. 

Nebenwohnsitze

Für einen ausschließlichen Nebenwohnsitz ist (anders als bisher) kein Beitrag mehr zu zahlen.


Wie kann bezahlt werden?

Für Neuanmeldungen ab 1.1.2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten:

  • Mit Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung per Online-Banking) wird einmal jährlich ausgezahlt. Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden. 
  • Mit einer Einzugsermächtigung erspart man sich zusätzlich den Weg zur Post oder Bank. Bitte beachten Sie, dass mit Erlagschein-Überweisungen möglicherweise auch Zahlscheingebühren bei der Bank anfallen können.

Achtung

Erfolgt eine Meldung bis Ende November 2023, kann man die Zahlungsmodalität – jährlich, halbjährlich oder 2-monatlich – wählen. Wird keine Anmeldung bis Ende November 2023 durchgeführt, so wird ab Dezember 2023 die Haushaltsabgabe für das ganze Jahr 2024 auf einmal vorgeschrieben.

Befreiungen und Ermäßigungen

Es gibt, wie bisher auch, bestimmte Gruppen, die von der Haushaltsabgabe befreit oder ermäßigt werden können. Dazu gehören beispielsweise Empfänger von Sozialleistungen oder Menschen mit geringem Einkommen.

Die genauen Kriterien für Befreiungen und Ermäßigungen können Sie mit einem Befreiungsrechner ermitteln. Alle Personen, die bereits über eine Befreiung verfügen, behalten diese weiterhin bei.


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