Seniorenwohnungen

Für viele Menschen kommt irgendwann einmal der Zeitpunkt, in denen ihnen ihre Wohnung im vierten Stock ohne Lift zu beschwerlich wird und sie sich nach einer Bleibe umschauen müssen, die ihrem Alter und ihrer körperlichen Konstitution besser entspricht. Das Altersheim ist dabei für viele ein Schreckgespenst und man möchte stattdessen lieber eine Wohnform, die ein hohes Maß an Selbstbestimmung bis ins greise Alter garantiert.

Der Wohnungsmarkt hat dieses Bedürfnis längst erkannt und spezielle Angebote für diese Zielgruppe geschaffen. Dabei sind die Wohnungssuchenden verschiedenen unklaren Begrifflichkeiten, blumiger Werbung und üppigen Versprechungen ausgesetzt. Die Realität ist häufig eine andere, als man sich vorgestellt hat. In diesen Fällen ist es dann oft schon zu spät, denn einem betagten Menschen ist es aus verschiedenen naheliegenden Gründen kaum möglich, gleich noch einmal zu übersiedeln, wenn sich der Traum fürs Alter als Albtraum entpuppt.

Wir wollen in der Folge einen kurzen Leitfaden geben, was es zu beachten gilt, wenn man nicht am Ende in einer Situation landen will, wo sogar das Altersheim noch das geringere Übel gewesen wäre. Sämtliche von uns verwendeten Bezeichnungen für Wohnungstypen sind marktübliche Begriffe, die aber gesetzlich nicht geregelt sind und daher immer nur ungefähr andeuten, was sich dahinter verbirgt. Egal als was Ihnen eine Wohnung angeboten wird, entbindet Sie eine bloße Bezeichnung nicht von der Obliegenheit, sich bei jedem Angebot genau beim Vermieter/Verkäufer zu erkundigen, was alles im Angebot enthalten ist.

Seniorengerechte Wohnungen

Seniorengerecht bedeutet von sich aus einmal nicht viel mehr als behindertengerecht, also in erster Linie ein barrierefreier Zugang. Dass es darüber hinaus spezifische Angebote für die Bewohner gibt, ist nicht garantiert, aber auch nicht ausgeschlossen und konkret mit dem Vermieter/Verkäufer abzuklären.

Sie sollten aber auch überprüfen, ob es wirklich keine am Weg zu Ihrer zukünftigen Wohnung liegenden Hindernisse gibt. Das Fehlen von Stufen beim Eingang ins Gebäude und das Vorhandensein eines Aufzuges allein garantieren noch keinen problemlosen Weg zur Wohnung. Manchmal entpuppen sich z.B. schwer zu öffnende Brandschutztüren für schwache Menschen als unüberwindliches Hindernis. Manchmal haben solche Türen zwar einen automatischen Türöffner, der sich aber in einer Höhe befindet, wo man im Rollstuhl sitzend nicht zum Schalter kommt.

Generell ist es besser, Wohnungen ins Auge zu fassen, die bereits vorhanden und zu besichtigen sind, als sich für Objekte anzumelden, die sich noch in der Bauphase befinden und wo es dementsprechend viel schwieriger ist herauszufinden, ob die Wohnung wirklich Ihren Bedürfnissen gerecht wird.

Betreubares Wohnen

Diese Wohnungen müssen natürlich auch behindertengerecht sein. Darüber hinaus gibt es spezifisch für Senioren zusammengestellte Zusatzangebote, die entweder Grundleistungen/Grundausstattung darstellen (z.B. Notrufanlage, Gemeinschaftsräume und –anlagen, Arztsprechstunden…) oder als Zusatzleistungen gegen Extrabezahlung (z.B. Essen auf Rädern, Seniorenturnen, Haushaltshilfen…) gebucht werden können.

Auch in diesem Fall gilt wieder, dass es besser ist, in eine bereits bestehende Anlage einzuziehen, als sich für ein Objekt in der Bauphase anzumelden, wo Ihnen vielleicht Sprechstunden von einem Arzt in der Anlage zugesagt werden, sich aber nach der Fertigstellung herausstellt, dass sich kein Arzt findet, der bereit wäre, die Anlage regelmäßig zu besuchen.

Aufpassen muss man beim betreubaren Wohnen aber vor allem auch hinsichtlich der monatlichen Kosten. Der Mietzins ist dabei weniger das Problem, denn dieser wird ohnehin im Mietvertrag fixiert und kann nur nach objektivierbaren Kriterien steigen. Die Ausnahme dabei sind die Genossenschaftswohnungen, da Genossenschaften zum Selbstkostenpreis vermieten. Ist die Wohnung so finanziert, dass die Darlehensrückzahlungen an die Banken im Laufe der Jahre stark steigen, wird auch die Miete stark steigen und die Wohnung eventuell mit der Zeit unleistbar. Fasst man betreubares Wohnen bei einer Genossenschaft ins Auge, sollte man sich unbedingt bei der Genossenschaft über die Finanzierung des Objektes erkundigen und darüber, wie sich die Darlehensrückzahlungen in der Zukunft entwickeln werden.

Das größere Problem bei den monatlichen Kosten sind allerdings die Betriebskosten. Diese werden von den Vermietern gerne billiger dargestellt als sie wirklich sind, um Interessenten zu ködern, die dann bereits eingezogen sind, wenn die Jahresabrechnung mit einer hohen Betriebskostennachforderung kommt und die erst dann feststellen, dass die Wohnung deutlich teurer ist, als ihnen vorgegaukelt wurde.

Bei einer ganz normalen Wohnung sind Betriebskosten in Höhe von 2 Euro pro m² im Monat realistisch. Bei schlecht ausgestatteten Wohnhausanlagen und sparsamer Bewirtschaftung kann es auch um einiges weniger sein, bei aufwändiger Ausstattung in teuren Gemeinden auch etwas mehr. Beim betreubaren Wohnen gibt es viele Zusatzleistungen, die zum Teil auch viel Geld kosten. Mit den 2 Euro ist betreubares Wohnen nicht zu bewirtschaften, sondern je nach Angebot muss man das Eineinhalb- bis Dreifache als realistisch einschätzen. Wenn Ihnen also eine Wohnung als betreubares Wohnen angeboten wird, wo bei den Betriebskosten nur ca. 2 Euro pro Monat und m² veranschlagt sind, können Sie davon ausgehen, dass man Sie entweder hinsichtlich der monatlichen Kosten täuscht oder dass es die versprochenen Zusatzangebote gar nicht gibt.

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen unterscheidet sich vom betreubaren Wohnen dadurch, dass ein größerer Teil der Zusatzleistungen bereits im Grundangebot vorhanden ist und dass es auch bei den optionalen Angeboten eine noch größere Auswahlmöglichkeit gibt. Die Grenze zwischen den beiden Begriffen ist fließend und häufig entscheidet nur die Marketingstrategie des Vermieters, welchen der beiden Begriffe er verwendet. Will er den Eindruck vermitteln, ein tolles Angebot für eigentlich noch ganz rüstige Bewohner zu bieten, wird er es als betreubares Wohnen bezeichnen. Ist ihm der Aspekt des Rundumservices wichtiger und will er das Gebäude als eine Art Pensionistenhotel mit Eigenheimcharakter darstellen, wird er es als betreutes Wohnen bezeichnen. Es gibt zwar eine ÖNORM, die betreutes Wohnen definiert, diese ist aber nicht rechtsverbindlich. Grundsätzlich ist es aber auch egal, ob etwas als betreutes oder betreubares Wohnen bezeichnet wird. Die Probleme in der Praxis sind in beiden Bereichen dieselben.

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