Neue Richtwertmieten in Altbauten

Mit 1. April 2019 werden die Richtwertmieten in ganz Österreich an die Inflation angepasst.

Für jedes Bundesland gibt es unterschiedliche Richtwerte:

Burgenland5,30 Euro / m²
bisher 5,09 Euro / m²
Kärnten6,80 Euro / m²
bisher 6,53 Euro / m²
Niederösterreich5,96 Euro / m²
bisher 5,72 Euro / m²
Oberösterreich6,29 Euro / m²
bisher 6,05 Euro / m²
Salzburg8,08 Euro / m²
bisher 7,71 Euro / m²
Steiermark8,02 Euro / m²
bisher 7,70Euro / m²
Tirol7,09 Euro / m²
bisher 6,81 Euro / m²
Vorarlberg8,92 Euro / m²
bisher 8,57 Euro / m²
Wien5,81 Euro / m²
bisher 5,58 Euro / m²

Wer ist betroffen?

Vor allem MieterInnen mit neuen Mietverträgen (ab 1.4.2019) über Wohnungen in Gebäuden, die vor dem 1.7.1953 errichtet wurden oder über Gemeindewohnungen.

Darf meine Miete erhöht werden?

Ihre Miete darf nur dann erhöht werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen zutreffen:

  • Das Gebäude, in dem Sie wohnen, muss vor dem 1.7.1953 errichtet worden sein oder Sie wohnen in einer Gemeindewohnung.
  • Im Mietvertrag ist eine Erhöhung (sogenannte "Wertsicherungsklausel") schriftlich vereinbart.
  • Ihr Mietvertrag wurde nach dem 28.2.1994 abgeschlossen.

Ab wann darf die Richtwertmiete erhöht werden?

Frühestens ab 1.5.2019 darf der neue erhöhte Mietzins verlangt werden. Dafür muss allerdings der Vermieter die Erhöhung bis 21.4.2019 schriftlich bekanntgeben. Erhalten Sie das Erhöhungsschreiben vor dem 2.4.2019, ist die Erhöhung unwirksam und der Vermieter müsste Ihnen ein neues Schreiben zukommen lassen. Erhalten Sie das Schreiben nach dem 21.04.2019, darf die Miete erst mit 1.6.2019 erhöht werden. Eine rückwirkende Erhöhung der Richtwerte ist nicht möglich.

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