Therme kaputt - wer zahlt?
Seit 2015 zahlt der Vermieter und nicht mehr der Mieter für den Austausch oder die Reparatur der Therme oder eines Boilers.
Mit 1. April 2026 werden die Richtwertmieten in ganz Österreich an die Inflation angepasst.
| Burgenland | 6,15 Euro / m² | bisher 6,09 Euro / m² |
| Kärnten | 7,89 Euro / m² | bisher 7,81 Euro / m² |
| Niederösterreich | 6,92 Euro / m² | bisher 6,85 Euro / m² |
| Oberösterreich | 7,30 Euro / m² | bisher 7,23 Euro / m² |
| Salzburg | 9,31 Euro / m² | bisher 9,22 Euro / m² |
| Steiermark | 9,30 Euro / m² | bisher 9,21 Euro / m² |
| Tirol | 8,22 Euro / m² | bisher 8,14 Euro / m² |
| Vorarlberg | 10,35 Euro / m² | bisher 10,25 Euro / m² |
| Wien | 6,74 Euro / m² | bisher 6,67 Euro / m² |
Vor allem MieterInnen mit Mietverträgen über Wohnungen in Gebäuden, die vor dem 1.7.1953 errichtet wurden oder über Gemeindewohnungen.
Ihre Miete darf nur dann erhöht werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen zutreffen:
Frühestens ab 1.5.2026 darf der neue erhöhte Mietzins verlangt werden. Dafür muss allerdings der Vermieter die Erhöhung bis 17.4.2026 schriftlich bekanntgeben. Erhalten Sie das Erhöhungsschreiben vor dem 2.4.2026 ist die Erhöhung unwirksam und der Vermieter müsste Ihnen ein neues Schreiben zukommen lassen. Erhalten Sie das Schreiben nach dem 17.4.2026, darf die Miete erst mit 1.6.2026 erhöht werden. Eine rückwirkende Erhöhung der Richtwerte ist nicht möglich.
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