Therme kaputt - wer zahlt?
Seit 2015 zahlt der Vermieter und nicht mehr der Mieter für den Austausch oder die Reparatur der Therme oder eines Boilers.
Mit 1. April 2019 werden die Richtwertmieten in ganz Österreich an die Inflation angepasst.
Burgenland | 5,30 Euro / m² | bisher 5,09 Euro / m² |
Kärnten | 6,80 Euro / m² | bisher 6,53 Euro / m² |
Niederösterreich | 5,96 Euro / m² | bisher 5,72 Euro / m² |
Oberösterreich | 6,29 Euro / m² | bisher 6,05 Euro / m² |
Salzburg | 8,08 Euro / m² | bisher 7,71 Euro / m² |
Steiermark | 8,02 Euro / m² | bisher 7,70Euro / m² |
Tirol | 7,09 Euro / m² | bisher 6,81 Euro / m² |
Vorarlberg | 8,92 Euro / m² | bisher 8,57 Euro / m² |
Wien | 5,81 Euro / m² | bisher 5,58 Euro / m² |
Vor allem MieterInnen mit neuen Mietverträgen (ab 1.4.2019) über Wohnungen in Gebäuden, die vor dem 1.7.1953 errichtet wurden oder über Gemeindewohnungen.
Ihre Miete darf nur dann erhöht werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen zutreffen:
Frühestens ab 1.5.2019 darf der neue erhöhte Mietzins verlangt werden. Dafür muss allerdings der Vermieter die Erhöhung bis 21.4.2019 schriftlich bekanntgeben. Erhalten Sie das Erhöhungsschreiben vor dem 2.4.2019, ist die Erhöhung unwirksam und der Vermieter müsste Ihnen ein neues Schreiben zukommen lassen. Erhalten Sie das Schreiben nach dem 21.04.2019, darf die Miete erst mit 1.6.2019 erhöht werden. Eine rückwirkende Erhöhung der Richtwerte ist nicht möglich.
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