Umtausch möglich?

Je nachdem aus welchem Grund Sie ein erworbenes Produkt nicht behalten wollen, gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen:

  • Entweder das Produkt ist grundsätzlich in Ordnung und es trifft nur nicht den Geschmack (z.B. es passt die Farbe oder Größe nicht),

  • oder das Produkt gefällt, ist aber defekt, bzw. weist sonstige Mängel auf.

 

Ware ist in Ordnung, gefällt aber nicht

Umtausch im stationären Geschäft

Kaufen Sie die Ware in einem stationären Geschäft, steht Ihnen von Gesetz wegen KEIN Umtauschrecht zu. Dieses kann Ihnen nur der jeweilige Händler freiwillig einräumen, was viele Geschäftsleute speziell vor Weihnachten auch tun.

Ein Umtauschrecht sollte man sich gleich beim Kauf auf der Rechnung vermerken lassen. Falls die Ware dann nicht zusagt, können Sie sie innerhalb der mit dem Händler vereinbarten Frist umtauschen oder Sie erhalten einen Gutschein in der Höhe des Kaufpreises.

Rücktrittsrecht beim Online-Shopping

Bei Käufen im Internet können Sie innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kauf zurücktreten – ohne Angabe von Gründen und kostenlos. Allerdings bestehen bei diesem Rücktrittsrecht zahlreiche Ausnahmen, wie etwa Freizeit-Dienstleistungen. 

  • Artikel wie zum Beispiel Flugtickets, entsiegelte DVDs oder Konzertkarten, sind von diesem Rückgaberecht allerdings ausgeschlossen.

Die Kosten für die Retournierung der Ware trägt grundsätzlich der/dir Verbraucher/in bzw. kann der Händler eine Benützungsgebühr einheben, falls die Ware Spuren von Abnützung zeigt, die Originalverpackung nicht mehr intakt ist, etc.

Ansonsten wird der Kaufpreis zurückerstattet.  

TIPP

Planen Sie den Kauf von Geschenken so, dass bei Nichtgefallen noch ein allfälliges Rücktrittsrecht oder Umtauschmöglichkeit offen ist.  

Lesen Sie die Geschäftsbedingungen genau durch!

Manche Händler gewähren längere Rücktrittsfristen als gesetzlich vorgesehen. Oder es werden keine Versandgebühren für die Retournierung der Ware verrechnet. Es lohnt sich also, auch das Kleingedruckte zu lesen!

Ware hat Mängel  

Gewährleistung

Wenn die Ware schon beim Kauf defekt war, Sie das aber erst nachher entdecken, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. 

Ab dem 1.1.2022 gibt es eine maßgebliche Gesetzesänderung zum Gewährleistungsrecht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

In einem ersten Schritt haben Sie zuerst Anspruch auf Reparatur und Austausch der Ware.
Hilft das nicht, den Mangel zu beheben, so haben Sie bei geringfügigem Mangel den Anspruch auf Preisminderung
wesentlichen gebrauchshindernden Mängel Anspruch auf Auflösung des Kaufvertrags („Wandlung“). Sie geben also die Ware zurück und erhalten den Kaufpreis vom Händler zurückerstattet.

Garantie

Ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Unternehmens. Die Garantiebedingungen kann das Unternehmen selbst festlegen und diese umfassen auch Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten.


TIPP

Wenn Sie nicht sicher sind, was in Ihrem Fall zutrifft oder die bessere Möglichkeit darstellt, so lassen Sie sich beraten!


Kontakt

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