Bezahlung im Internet
Immer mehr Konsumenten wickeln ihre Einkäufe über das Internet ab. Eine sichere Zahlungsmethode zu finden, ist dabei gar nicht so einfach.
Je nachdem aus welchem Grund Sie ein erworbenes Produkt nicht behalten wollen, gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen:
Kaufen Sie die Ware in einem stationären Geschäft, steht Ihnen von Gesetz wegen KEIN Umtauschrecht zu. Dieses kann Ihnen nur der jeweilige Händler freiwillig einräumen, was viele Geschäftsleute speziell vor Weihnachten auch tun. Ein Umtauschrecht sollte man sich gleich beim Kauf auf der Rechnung vermerken lassen. Falls die Ware dann nicht zusagt, können Sie sie innerhalb der mit dem Händler vereinbarten Frist umtauschen oder Sie erhalten einen Gutschein in der Höhe des Kaufpreises.
Bei Käufen im Internet können Sie innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kauf zurücktreten – ohne Angabe von Gründen und kostenlos. Allerdings bestehen bei diesem Rücktrittsrecht zahlreiche Ausnahmen, wie etwa Freizeit-Dienstleistungen. Artikel wie zum Beispiel Flugtickets, entsiegelte DVDs oder Konzertkarten, sind von diesem Rückgaberecht allerdings ausgeschlossen.
Die Kosten für die Retournierung der Ware trägt grundsätzlich der Verbraucher, bzw. kann der Händler eine Benützungsgebühr einheben, falls die Ware Spuren von Abnützung zeigt, die Originalverpackung nicht mehr intakt ist, etc. Ansonsten wird Ihnen der Kaufpreis zurückerstattet.
Lesen Sie die Geschäftsbedingungen Ihres Online-Händlers genau durch! Manche Händler gewähren längere Rücktrittsfristen als gesetzlich vorgesehen. Und viele Händler verlängern in der Weihnachtszeit die Umtausch- und Rückgabefristen nochmals, sodass Sie Ihre Einkäufe schon früher tätigen und auch nach Weihnachten das Produkt noch zurückgeben können. Oder es werden keine Versandgebühren für die Retournierung der Ware verrechnet. Es lohnt sich also, auch das Kleingedruckte zu lesen!
Wenn die Ware schon beim Kauf defekt war, Sie das aber erst nachher entdecken, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. Dieser steht Ihnen zwei Jahre lang ab Kauf bzw. dem Erhalt der Ware zu. Nach Ablauf von sechs Monaten müssen allerdings Sie als Kunde beweisen können, dass der Defekt schon bestanden hat, als Sie die Ware übernommen haben.
In einem ersten Schritt haben Sie zuerst Anspruch auf Reparatur und Austausch der Ware.
Hilft das nicht, den Mangel zu beheben, so haben Sie bei
Ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Unternehmens. Die Garantiebedingungen kann das Unternehmen selbst festlegen und diese umfassen auch Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten.
Wenn Sie nicht sicher sind, was in Ihrem Fall zutrifft oder die bessere Möglichkeit darstellt, so lassen Sie sich von Experten beraten!
© 2021 AK Niederösterreich | AK-Platz 1 3100 St.Pölten, +43 5 7171