Gewährleistung ab 1.1.2022
Für Verträge, die ab 1.1.2022 abgeschlossen werden, gibt es Änderungen bei den Gewährleistungsrechten von VerbraucherInnen.
„Obsoleszenz“ – Geräte, die vorzeitig den Geist aufgeben und meist gar nicht mehr repariert werden können, Absicht oder Pech?
Wer kennt das nicht – der Akku der elektrischen Zahnbürste geht zwei Wochen nach der Garantie kaputt. Ein dummer Zufall? Bei vielen Geräten, etwa Wäschetrocknern oder Mixern, kommt es vor, dass Plastik und Metall so kombiniert werden, dass ein frühzeitiger Verschleiß eintritt. Oder: Es sind Bauteile miteinander so verschweißt, verpresst oder vernietet, dass man sie nicht zerlegen und den schadhaften Teil ersetzen kann. Bei elektrischen Zahnbürsten ist meist der Akku eingegossen und kann gar nicht getauscht werden. Nach einigen Jahren sind die Geräte oft reif für den Elektronikschrott.
AK Studien zeigen, dass sich Konsument:innen langlebige und vor allem leicht reparierbare Produkte wünschen. Reparaturen sind aber oft nicht möglich oder sehr teuer. "Reparieren statt wegwerfen" ist ein immer stärker wachsendes Bedürfnis von Konsumentinnen und Konsumenten, dem die Unternehmen derzeit leider oft nicht Rechnung tragen.
Konsument:innen haben derzeit einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren auf sogenannte bewegliche Waren (etwa Kaffeemaschine oder Fernseher). Dass Handel oder Industrie billigere Bauteile einbauen, weil die KonsumentInnen nicht mehr zahlen wollen, lässt die AK nicht gelten. Oft kosten etwa Elektrolytkondensatoren, die in CD-Player, Spielkonsolen & Co eingebaut sind, in besserer Qualität nur um zwei Cent pro Stück mehr, halten aber um Jahre länger. Die AK verlangt daher von den Herstellern, wieder langlebigere Produkte zu produzieren, die auch leicht reparierbar sind.
Mittels EU-Regelungen (Ökodesign-Verordnung) gibt es Vorgaben für bestimmte Produkte, dass sie langlebig und reparierbar konstruiert werden müssen. Auch Ersatzteile müssen für manche Geräte für eine gewisse Zeit lang verfügbar sein (z.B. für Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke zwischen 7 und 10 Jahre nach dem Verkauf des letzten Exemplars). Künftig wird es Zug um Zug Vorgaben für immer mehr Produkte geben. Ab Juni 2025 werden z.B. Hersteller von Smartphones verpflichtet:
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