Autokauf: Worauf Sie beim Kaufvertrag achten sollten

Autohändler verwenden oft vorformulierte Vertragsbedingungen, die sogenannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Diese enthalten in der Regel Klauseln über Zahlungskonditionen, Stornogebühren, Liefertermin und eine Zustandsbewertung des Fahrzeuges.

TIPP

Unterschreiben Sie keinesfalls den Kaufvertrag, ohne das Kleingedruckte (Allgemeine Geschäftsbedingungen inkl. Stornogebühren, Zahlungsbedingungen, usw.) vorher aufmerksam gelesen zu haben.

Autohändler: Verkäufer oder bloß Vermittler?

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler muss darauf geachtet werden, ob der Händler tatsächlich der Verkäufer ist oder nur ein Vermittler, der den Gebrauchtwagen von einem Privaten zu einem anderen Privaten vermittelt. Das ist deswegen besonders wichtig, da in einem Vertragsverhältnis zwischen zwei Privatpersonen die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann.

TIPP

Lassen Sie unbedingt mündliche Zusagen des Händlers im Kaufvertrag vermerken.

Bei Lieferverzug des Händlers: Nachfrist setzen!

Bei einem Lieferverzug des Autohändlers sollte mittels eines eingeschriebenen Briefes eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Erst dann kann man vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist wird in den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.

Vertragsauflösung: Achtung Stornogebühren!

Grundsätzlich können einmal abgeschlossene Verträge nicht einfach rückgängig gemacht werden. Der Händler ist auch nicht verpflichtet, einen Vertrag auf Ersuchen des Konsumenten zu stornieren. Vielmehr kann er eine Stornogebühr, deren Höhe nicht gesetzlich geregelt ist, verrechnen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Autohändler sind aber 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises als Stornogebühr vorgesehen.

Zustandsbewertung des Wagens

Die Zustandsbewertung des Fahrzeugs beschreibt lediglich in welchem Zustand sich das Auto beim Kauf befindet. Sie weist Klassen von 1 bis 4 auf: 

  • Klasse 1: Neufahrzeug
  • Klasse 2: guter Fahrzeugzustand
  • Klasse 3: Mit dem Kilometerstand entsprechenden Reparaturen und Servicearbeiten ist zu rechnen.
  • Klasse 4: Fahrzeug ist nicht fahrbereit. Vielfach arbeiten Autohändler auch mit eigenen Bewertungen (z.B. A, B, C, D), die im jeweiligen Umfang Vertragsinhalt werden. Besonders auf diese Bewertungen sollte beim Kauf geachtet werden.

TIPP

Führen Sie vor Vertragsunterzeichnung am besten einen Ankaufstest bei einem der Autofahrerclubs oder einer Werkstätte Ihres Vertrauens durch.

Checkliste zur Prüfung eines Gebrauchtwagens

Mehr als 800.000 Gebrauchtwagen wechseln derzeit pro Jahr in Österreich die Besitzer. Das mag zwar ökonomisch und ökologisch durchaus sinnvoll sein, kann sich jedoch für den einzelnen Konsumenten als schwieriges Unterfangen entpuppen. Selbst für Profis ist es beim Autokauf oft unmöglich, alle möglichen Schäden an einem Wagen zu erkennen. Bevor Sie sich zum Kauf eines Fahrzeuges entschließen, sollten Sie also das Auto einer genauen Prüfung unterziehen.

  • Lassen Sie einen Ankaufstest durch einen der Autofahrerclubs oder einer Werkstätte Ihres Vertrauens durchführen.

  • Lassen Sie sich unbedingt das Serviceheft zeigen. Sind die für eine allfällige Herstellergarantie vorgeschriebenen Servicearbeiten auch tatsächlich von Markenwerkstätten durchgeführt worden? Ist der Kilometerstand realistisch? Lassen Sie sich nicht damit vertrösten, dass das Serviceheft vom Vorbesitzer nachgereicht wird. 

  • Serviceheft und/oder Betriebsanleitung geben Ihnen Auskunft, ob bzw. wann ein Zahnriemenwechsel durchzuführen ist. Ist dieser kurz nach Ankauf fällig, verteuert dies das Fahrzeug beträchtlich! 

  • Sind allfällige Umbauten am Fahrzeug in den Typenschein aufgenommen worden? 

  • Eine positive Pickerlüberprüfung (§ 57a KFG) ersetzt nicht den Ankaufstest! Sie ist nur eine Momentaufnahme des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Überprüfung. Seither kann sich viel geändert haben! 

  • Wie viele Vorbesitzer hatte das Fahrzeug? Viele Vorbesitzer mindern nicht nur den Kaufpreis, sondern können auch ein Hinweis auf mögliche Probleme sein. 

  • Vereinbaren Sie die Reparatur offensichtlicher Schäden (z. B. Sprünge in der Windschutzscheibe, Kratzer, Beulen) gleich im Kaufvertrag - sonst sind sie mitgekauft! 

  • Werfen Sie einen Blick in den Motorraum, lassen Sie das Fahrzeug auf eine Hebebühne stellen und achten Sie dabei auf Schäden auf der Unterseite des Fahrzeugs. 

  • Vergleichen Sie die Ölwechselzettel im Motorraum mit den Kilometerstandsangaben. So kommen Sie einer unplausiblen Kilometerleistung auf die Spur. 

  • Überprüfen Sie den Unterboden genau. Dicke Unterbodenschutzschichten verschleiern oft einen verrosteten Unterboden. 

  • Gibt es Farbspuren an Türdichtungen und Übergängen von einem Karosserieteil (z.B. Holme, Radkästen) zum anderen? Farbspuren sind ein Hinweis auf ein Unfallfahrzeug! 

  • Sind die Pedale abgenutzt? Abgenutzte Pedale deuten auf eine hohe Kilometerleistung hin! 

  • Probefahrt nicht vergessen! Der Händler sollte dafür eine entsprechende Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben!

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