Die Möbelkette Leiner/Kika ist erneut insolvent
Mit Wirksamkeit ab dem 15.11.2024 wurde über das Vermögen der Leiner & Kika Möbelhandels GmbH am Landesgericht St. Pölten das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde der St. Pöltner Rechtsanwalt Mag. Volker Leitner bestellt. Die erste Prüfungstagsatzung findet am 17. Jänner statt. Über den beantragten Sanierungsplan wird am 21. Februar abgestimmt.
Was bedeutet das für die Kunden?
- Gutscheine: Ein in Insolvenz befindliches Unternehmen darf Gutscheine grundsätzlich nicht mehr einlösen. Sie haben nur noch einen Ersatzanspruch, der im Insolvenzverfahren angemeldet werden kann. Zu bedenken ist aber, dass sich eine Anmeldung in den meisten Fällen nicht auszahlt, da in einem Insolvenzverfahren oft nur sehr geringe Quoten erreicht werden und eine Anmeldegebühr von 25 Euro zu zahlenist. Bei einem Gutschein von z.B. 100 Euro und einer Insolvenzquote von beispielsweise den angestrebten 20 Prozent würde man aus der Insolvenz nur 20 Euro erhalten. In vielen Fällen werden daher die Gerichtsgebühren höher sein als der zu erwartende Ersatzanspruch aus der Insolvenz.
- Beidseitig noch nicht vollständig erfüllte Verträge: Bereits geleistete Anzahlungen können Sie leider nicht zurückfordern. Der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht, ob er in den Vertrag eintritt und z.B. die bestellte Küche noch liefert und somit auch den vollen Kaufpreis fordern kann, oder ob er vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall können Sie Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden und würden bestenfalls nur die angestrebte Quote von 20 Prozent erhalten.
- Offene Gewährleistungsansprüche/Garantiefälle: Herstellergarantien bleiben in vollem Umfang aufrecht. Gewährleistungsansprüche durch Kika/Leiner sind lediglich nur als Forderung anzumelden und werden als Quote ausbezahlt.
WICHTIG
Warten Sie auf die Entscheidung des Insolvenzverwalters, ob er in den Vertrag eintritt oder zurücktritt. Im Falle des Rücktritts können Sie die Forderung bis 10.1.2025 beim Gericht anmelden.
Dies sollte hoffentlich in den nächsten zwei bis drei Wochen passieren. Behalten Sie jedoch die gerichtliche Anmeldefrist (10.1.2025) im Auge.
HIER finden Sie ein Formular zur Anmeldung einer Forderung in der Insolvenz.
Weitere Informationen finden Sie in der Ediktsdatei.
AK Niederösterreich Konsumentenschutz
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