Roaming in der EU ab 15. Juni 2017
Wer ins Ausland verreist will oft auch telefonisch erreichbar bleiben, die Highlights aus dem Urlaub posten oder ein Foto mit dem Handy knipsen und an Freunde versenden. Die AK bietet eine Übersicht zu den Kosten und Möglichkeiten der Telefonie- und Internetnutzung während eines Auslandsaufenthalts innerhalb der EU.
Mit 15. Juni 2017 gehören Zuschläge (Roaminggebühren) zum inländischen Preis grundsätzlich der Vergangenheit an. Es gilt grundsätzlich das Prinzip "Roam like at Home" – das bedeutet, dass Tarife, die Sprachminuten, SMS oder Datendienste beinhalten, auch im EU-Ausland entsprechend diesen Paketen ohne Zusatzkosten genutzt werden können. Bei Tarifen, die keine Einheiten inkludiert haben, wird jener Preis vom eigenen Anbieter verrechnet, der bei einer Anwendung innerhalb Österreichs verrechnet werden würde.
Tipp/Hinweis/Achtung
AK-Konsumentenschutzexperte Michael Dunkl im Interview auf WNTV zu Roaminggebühren innerhalb und außerhalb der EU ab 15. Juni 2017.
Ausnahmen
Fair-Use-Klauseln sollen Missbrauch verhindern. Unter bestimmten Umständen können also auch weiterhin Roaminggebühren verrechnet werden.
So können beispielsweise weiterhin Zuschläge verrechnet werden, wenn
- der Anschluss überwiegend im Ausland verwendet wird (hier gilt ein Beobachtungszeitraum von 4 Monaten plus 2 Wochen).
- wenn der Anbieter einen Nachweis für ein Naheverhältnis zu Österreich verlangt und dieser nicht vorgelegt wird (zum Beispiel bei Beschäftigungs- oder Studienort, Rechnungsadresse o.ä.).
- bei Datenroaming ein vom jeweiligen Tarif abhängiges, kalkuliertes Kontingent überschritten wird.
Tipp/Hinweis/Achtung
Die Anbieter müssen ihre KundInnen nach dem Einbuchen in ein ausländisches Netz auf die Höhe des Limits hinweisen.
Die maximalen Aufschläge auf den nationalen Preis entsprechen den Vorleistungsentgelten. Das sind jene Preise, die sich die Netzbetreiber maximal unter einander verrechnen dürfen – diese werden in der Roamingverordnung festgesetzt!
Aufschläge
Diese Aufschläge dürfen ab 15. Juni 2017 bei Überschreiten oder Verletzen der Fair-Use-Grenze verrechnet werden:
3,84 Cent | pro aktiver Minute |
1,296 Cent | pro passiver Minute |
1,2 Cent | pro SMS (für den Empfang darf kein Aufschlag verrechnet werden) |
9,24 Euro | pro GB (dieser Preis gilt bis Juni 2018, danach weitere Reduzierung) |
Tipp/Hinweis/Achtung
Weitere Informationen zum neuen Roaming in der EU finden Sie auf der Seite des Marktregulators Rundfund- und Telekom Regulierung (pdf).
Achtung: Keine Anwendung auf Schiffen und Flugzeugen
Sollte sich Ihr Smartphone beispielsweise im Rahmen einer Kreuzfahrt mit einem vorhandenen bordeigenen Mobilfunknetz verbinden, so gelten die Bestimmungen der Roaming-Verordnung nicht. Es sind häufig Preise von 5 Euro für abgehende und ankommende Telefonate und 20 Euro pro MB (!) zu erwarten.