FAQs zur Air Berlin-Insolvenz
Im Sommer hat die Fluglinie Air Berlin einen Insolvenz angemeldet. Inzwischen bleiben die Flieger am Boden. Welche Forderungen Sie noch stellen können und wie Sie dazu kommen, haben wir zusammengestellt.
Werden bereits ausgestellte Tickets erstattet?
Alle Tickets, die vor dem 15. August 2017 und auf airberlin Ticketstock ausgestellt wurden, sind nicht mehr erstattbar. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen.
Für Tickets, die ab dem 15. August 2017 ausgestellt wurden, wurde ein Treuhandkonto eingerichtet. Der Ticketpreis wird also erstattet. Entsprechende Forderungen können unter www.airberlin-inso.de angemeldet werden.
Der Insolvenzverwalter betont die lange Bearbeitungszeit, nachdem viele Anträge gestellt werden.
Kann ich noch Schadenersatzforderungen wegen Flugausfall, Verspätung und dergleichen stellen?
Für Abflüge vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01. November 2017 kann kein Ersatz gezahlt werden. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für betroffene Passagiere besteht die Möglichkeit, die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.
Für alle NIKI Flüge wenden Sie sich bitte weiterhin an das Guest Relation Team über das Webformular unter airberlin.com/beschwerde.
Bleibt mein Fluggutschein noch gültig und bis wann?
Gutscheine können nicht mehr eingelöst werden. Eine Nutzung der noch nicht eingelösten Gutscheine ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für betroffene Gutscheininhaber besteht die Möglichkeit, die Forderung aus diesem Gutschein zur Insolvenztabelle anzumelden.
Wo kann ich meine Forderungen geltend machen?
Das Insolvenzverfahren von Air Berlin wurde am 01. November 2017 am Amtsgericht Charlottenburg in Deutschland eröffnet (Aktenzeichen: 36a IN 4295/17). Die vollständigen Angaben müssen schriftlich an den Insolvenzverwalter Lucas Flöther übersandt werden. Die Forderungsanmeldung ist kostenfrei.
Kontakt
Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
Postfach 10 30 10
18005 Rostock
Deutschland
Insolvenz-Hotline +49 (0) 30 921 072 00
Montag bis Freitag von 8-16.30 Uhr
Website: http://www.airberlin-inso.de/
Bis wann können Forderungen angemeldet werden?
Forderungen konnten bis 1. Februar 2018 angemeldet. Eine Ausnahme sind Tickets, die nach dem 15. August 2017 ausgestellt worden sind, dafür wurde ein Treuhandkonto eingerichtet (siehe oben).
Welche Unterlagen und Angaben werden benötigt?
Folgende Unterlagen und Angaben müssen eingereicht werden:
- Höhe des Flugpreises,
- Begründung der Forderung (z. B. Annullierung),
- Höhe der Forderung und Kontodaten,
- Angaben zum Flug (Buchungsnummer, Flugdatum ...),
- falls vorhanden: Air Berlin-Beschwerdenummer.
Wie könnte ich meine Forderung formulieren?
„Ich, Max Mustermann, habe am ____ einen Flug mit der Buchungsnummer _____ von _____ nach _____ gebucht. Aufgrund von ______ (Grund der Forderung z.B. Stornierung/Verspätung) fordere ich eine Zahlung von € ______.
Meine Kontodaten lauten: Name der Bank: ______ Kontoinhaber ____, IBAN: _____ BIC: ______ .“
Brauche ich einen Rechtsanwalt für die Forderungsanmeldung?
Nein.
Mit welcher Auszahlung kann ich rechnen?
Die durchschnittliche Quote, die Gläubiger bei einer Insolvenz bekommen liegt bei 2 bis 3 % der Forderungshöhe. Wie hoch die genaue Quote bei Air Berlin aussieht, wird man jedoch erst in der Zukunft sagen können. In jedem Fall muss man sich darauf einstellen, dass das Insolvenzverfahren sehr lange dauern kann.
Wird der Flugbetrieb bei Air Berlin fortgeführt?
Nein.
Nimmt Air Berlin noch Buchungen an?
Air Berlin nimmt seit dem 28. Oktober 2017 keine Buchungen über www.airberlin.com mehr an. NIKI Flüge sind über die bekannten Buchungskanäle und Vertriebswege weiterhin buchbar. Sämtliche Tarife bleiben vorerst bestehen.