24.11.2022

Preise bei Pellets-Lieferung ungerechtfertigt erhöht

Für 44 Kunden eines Pellets-Lieferanten erreichte die AK Niederösterreich die Zurücknahme einer ungerechtfertigten Preiserhöhung.


Preis im Nachhinein erhöht
Die betroffenen Haushalte bestellten über eine Sammelbestellung bei der Firma aus dem südlichen Niederösterreich lose Pellets zu einem Preis von 288 Euro/Tonne. Die Überraschung war groß, als das Unternehmen aufgrund stark gestiegener Kosten den Preis auf 480 Euro/Tonne erhöhte. Das ist eine Preissteigerung von mehr als 70 Prozent.


Verträge sind einzuhalten
Daraufhin wandten sich die Kunden an die Arbeiterkammer. „Die Vorgehensweise des Lieferanten war nicht zulässig. Bestehende Verträge sind einzuhalten. Zudem gab es keine Belege für eine nachträgliche wirtschaftliche Unmöglichkeit, wie der Anbieter behauptete“, erklärt Konsumentenberater Horst Krumholz.


AK Erfolg
Nach Intervention und Verhandlung mit der Firma lenkte sie ein und zahlte den überhöhten Betrag an die Kunden zurück.

So können betroffene Konsumenten:innen vorgehen

Die AK rät, schriftlich die Einhaltung des Vertrags und damit die Lieferung der Pellets einzufordern – dabei eine angemessene Frist zu setzen.
Verstreicht dieser Termin ungenutzt, so ist der Lieferant ein zweites Mal mit einer Nachfrist schriftlich aufzufordern und gleichzeitig festzuhalten, wenn die Firma nicht liefert, der Rücktritt vom Vertrag eintritt. Dabei ist der Unternehmer ausdrücklich auf die Schadenersatzpflicht bei Ersatzbeschaffung hinzuweisen.

achtung

Betroffene die Pellets bei einem anderen Unternehmen bestellen, können diese Mehrkosten der Ersatzbeschaffung vom vertragsbrüchigen Anbieter erst dann als Schadenersatz fordern, wenn 
sie nachweisen können, dass sie den Lieferverzug mit Frist und unter Ankündigung des Rücktritt aufgezeigt haben.

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