Schutzklausel für Pensionen mit Stichtag 2025
Wegen der hohen Inflation der letzten Jahre gibt es auch für 2025 eine "Schutzklausel". Sie schützt Neu-Pensionist:innen vor Pensionsverlusten.
Die AK hat es lange gefordert. Im Frühjahr 2023 hat die Regierung die umstrittene anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) bei der ersten Pensionsanpassung bei einem Pensionsantritt im Jahr 2023 und 2024 ausgesetzt.
Die anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) wird für die Pensionsanpassung 2024 und 2025 ausgesetzt. Wer 2023 in Pension gegangen ist, hat ab Jänner 2024 die volle Pensionsanpassung erhalten. Egal, ob die Pension im Jänner oder im Dezember 2023 angetreten wurde.
Auch wer 2024 die Pension antritt, bekommt im Jahr 2025 die volle Pensionsanpassung, unabhängig vom Monat des Pensionsantritts. 200.000 Neupensionistinnen und Neupensionisten der Jahre 2023 und 2024 haben damit endlich Rechtssicherheit.
Wer plant, 2024 in Pension zu gehen: Die Regierung hat für sie die erste anteilige Anpassung der Pensionen an die Inflation ausgesetzt. Damit gibt es für alle, die 2024 in Pension gehen, die volle Pensionsanpassung.
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