11.12.2024

Kika/Leiner hat Konkurs angemeldet

Kika/Leiner hat mit Wirksamkeit 15. November 2024 beim Landesgericht St Pölten Insolvenz angemeldet. Zum Masseverwalter wurde Herr Mag Volker Leitner bestellt. Der Sanierungsplan ist gescheitert und es wurde Konkurs angemeldet.

Alle Forderungen im Konkursverfahren können bis zum 10. Jänner 2025 beim Landesgericht St. Pölten angemeldet werden. 

Update Konkurs:
Einige Kundinnen und Kunden wurden in dem Schreiben des Insolvenzverwalters an folgende Mailadresse verwiesen: lieferauskunft@leiner.at

Wir raten Ihnen diese Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu nutzen. Der Masseverwalter wird Ihnen dann innerhalb einiger Tage mitteilen, wie hoch der Aufzahlungsbetrag zur Auslieferung der bereits auf Lager befindlichen Ware ist.

Es steht Ihnen frei, das von Ihnen angeforderte Angebot des Masseverwalters anzunehmen oder nicht. Teilen Sie dies binnen der vom Masseverwalter gesetzten Frist schriftlich mit und heben Sie sich das Schreiben gut auf.

Sollten Sie das Angebot nicht annehmen wollen, teilen Sie dies ebenfalls dem Masseverwalter mit und Ihre Anzahlung kann als Insolvenzforderung beim LG St.Pölten angemeldet werden. Beachten Sie dafür die Anmeldefrist.

Was bedeutet das für die Kundinnen und kunden?

  • Ich habe noch einen Gutschein:  

    Sie können Ihre Forderung im Konkursverfahren beim Landesgericht St. Pölten anmelden. Ob sich eine Anmeldung wirtschaftlich rechnet, ist zu prüfen: In der Regel werden nur geringe Quoten erzielt - eine vollständige Rückerstattung erfolgt nicht – und für die Forderungsanmeldung ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. 

    Bei einem Gutschein von z.B. 100 Euro und einer Insolvenzquote von beispielsweise 8 Prozent würde man aus der Insolvenz nur 8 Euro erhalten.

  • Ich habe einen Vertrag abgeschlossen und die vereinbarte Zahlung schon geleistet: 

    Der Masseverwalter prüft derzeit, ob die Verträge den insolvenzrechtlichen Bestimmungen entsprechend noch erfüllt werden dürfen und ob geleistete Anzahlungen zurückgezahlt werden können. Kund:innen werden laut Masseverwalter mit einem Schreiben ab dem 9.12.2024 über das Ergebnis der Prüfung informiert.

    Für einen Teil der Anzahlungen besteht laut Masseverwalter aufgrund ordnungsgemäß abgeschlossener Anzahlungsgarantien ein Aussonderungsrecht: In diesen Fällen werden die Anzahlungen nicht zur Insolvenzmasse gerechnet und können direkt rückerstattet werden.

    Kann die geleistete Anzahlung nicht rückerstattet werden und werden ihre offenen Aufträge auch nicht erfüllt, ist diese als Konkursforderung beim Landesgericht St. Pölten anzumelden und Sie erhalten eine nur geringe Quote.   

    Tipp

    • Achten sie auf Ihren Maileingang und prüfen Sie allenfalls auch Ihren Spamordner.
    • In diesem Schreiben finden Sie alle Informationen für Ihre offenen Aufträge. Heben Sie dieses Schreiben gut auf.


  • Anzahlung wurde mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt:

In diesem Fall können Sie versuchen, aufgrund der Insolvenz, bei der Bank, die Ihnen die Karte ausgestellt hat,
ein sogenanntes „Chargeback“-Verfahren (Rückbuchung) einzuleiten. Ob eine Rückbuchung bewilligt wird oder nicht, ist jedoch eine Vereinbarung zwischen dem Kreditkartenunternehmen und der Bank des Zahlungsempfängers

Wichtig: Es handelt sich dabei um Kulanz und wird in jedem Einzelfall geprüft!

Vorsicht Frist

In der Regel haben Sie bis zu 120 Tage ab dem Transaktionsdatum Zeit, um das Chargeback-Verfahren einzuleiten– je rascher, desto besser!


  • Ich habe offene Gewährleistungsansprüche/Garantiefälle:
    Gewährleistungsansprüche gegenüber Kika/Leiner sind als Forderung beim Landesgericht St. Pölten anzumelden, ausgezahlt wird auch in diesem Fall eine Quote. Herstellergarantien bleiben in vollem Umfang aufrecht.
  • Kreditfinanzierte Kaufverträge: Bei einem im Zuge des Kaufs im Geschäft abgeschlossenen Kreditvertrag können Sie die Insolvenz bei der kreditgebenden Bank einwenden. Sie müssen für den Teil der Ware, den Sie nicht erhalten haben, auch keine Kreditrate mehr bezahlen. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit der Bank auf.

WICHTIG

Alle Forderungen im Konkursverfahren können bis zum 10. Jänner.2025 beim Landesgericht St. Pölten angemeldet werden.  

>> HIER finden Sie ein Formular zur Anmeldung einer Forderung in der Insolvenz.

Weitere Informationen finden Sie in der Ediktsdatei.

Hinweis

Folgende Gläubigerschutzverbände können bei der Forderungsanmeldung behilflich sein und sie bei der Anmeldung bei Gericht vertreten:

  • Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, E-Mail: ins.forderungen@ksv.at
  • Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2, Tel.: +43 5 04100-0
  • Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Nußdorfer Lände 23/3, Tel.: +43 1 218620-600

Beachten Sie, dass für diese Vertretung bis zu einer Forderungshöhe von 3000 Euro ein Kostenbeitrag von 25 Euro (Anmeldegebühr) erhoben wird; darüber hinaus werden Einheitspreise verrechnet.

AK Niederösterreich Konsumentenschutz

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Tel.: +43 5 7171 23000
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