Die Möbelkette Leiner/Kika hat Konkurs angemeldet

Die Möbelkette Kika/Leiner hat ihren Mitte November eingebrachten Sanierungsplan zurückgezogen und musste nun doch Konkurs anmelden. Derzeit prüft der Masseverwalter, welche Kundenaufträge (entsprechend den insolvenzrechtlichen Bestimmungen) erfüllt werden dürfen und ob Anzahlungen zurückgezahlt werden können. Bei einem Großteil der Aufträge wird das nicht der Fall sein. Anzahlungen können als Konkursforderungen im Konkursverfahren beim Landesgericht St. Pölten angemeldet werden.

Was bedeutet das für die Kundinnen und kunden?

  • Ich habe noch einen Gutschein:  Eine Anmeldung der Gutscheinforderung im Insolvenzverfahren ist möglich. Bei geringen Beträgen aufgrund der Anmeldegebühr in Höhe von 25 Euro und der zu erwartenden geringen Quote wirtschaftlich jedoch oft nicht sinnvoll.
    Bei einem Gutschein von z.B. 100 Euro und einer Insolvenzquote von beispielsweise 8 Prozent würde man aus der Insolvenz nur 8 Euro erhalten.
  • Ich habe einen Vertrag abgeschlossen und die vereinbarte Zahlung schon geleistet: Der Masseverwalter prüft derzeit noch die offenen Aufträge. Kundinnen und Kunden werden in einem eigenen Schreiben am 9. Dezember 2024 über das Ergebnis der Prüfung informiert. Sollte die Anzahlung nicht rückerstattet werden, ist diese als Konkursforderung beim Landesgericht St.Pölten anzumelden und Sie erhalten lediglich eine (geringe) Quote.
  • Offene Gewährleistungsansprüche/Garantiefälle: Herstellergarantien bleiben in vollem Umfang aufrecht. Gewährleistungsansprüche durch Kika/Leiner sind lediglich als Forderung anzumelden und werden als Quote ausbezahlt.

WICHTIG

Die betroffenen Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 10.1.2025 bei Gericht anmelden.

Warten Sie auf die Entscheidung des Insolvenzverwalters, ob er in den Vertrag eintritt oder zurücktritt. Im Falle des Rücktritts können Sie die Forderung bis 10.1.2025 beim Gericht anmelden.

Behalten Sie jedoch die gerichtliche Anmeldefrist (10.1.2025) im Auge.

HIER finden Sie ein Formular zur Anmeldung einer Forderung in der Insolvenz.

Weitere Informationen finden Sie in der Ediktsdatei.

Hinweis

Folgende Gläubigerschutzverbände können bei der Forderungsanmeldung behilflich sein und sie bei der Anmeldung bei Gericht vertreten:

  • Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7, E-Mail: ins.forderungen@ksv.at
  • Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2, Tel.: +43 5 04100-0
  • Österreichischer Verband Creditreform, 1190 Wien, Nußdorfer Lände 23/3, Tel.: +43 1 218620-600

Hier ist zu beachten, dass für diese Vertretung bis zu einer Forderungshöhe von 3000 Euro ein Kostenbeitrag von 25 Euro (Anmeldegebühr) anfällt; darüber hinaus werden Einheitspreise verrechnet.

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