Mann trainiert im Fitnessstudio
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31.1.2023

Clever fit unbeweglich bei Rückzahlung rechtswidriger Gebühren!

Bei der AK haben sich aufgrund ihres beim OGH erwirkten Urteiles bisher rund 6.000 Kund:innen der Fitnesscenterkette Clever fit gemeldet, denen unzulässige Gebühren, etwa Servicepauschale verrechnet wurden. Die AK suchte Gespräche mit den betroffenen Fitnesscenter-Betreibern, um eine gute Lösung für die Konsument:innen zu erreichen – leider Fehlanzeige. Die AK sammelt nun weitere Ansprüche von Kund:innen und will nötigenfalls die zu Unrecht kassierten Beträge gerichtlich einfordern – ein Formular gibt es auf der AK Website: www.arbeiterkammer.at/fitness

Tipp

Das Formular zur Rückzahlung der zu Unrecht verrechneten Gebühren der Fitnesscenterkette Clever fit finden Sie hier.

Die Vorgeschichte: Die AK hat mehrere Franchisenehmer der Fitnesscenterkette Clever fit geklagt – sie verrechneten neben den Mitgliedsbeiträgen diverse Zusatzentgelte, beispielsweise das halbjährliche Servicepauschale. Mittlerweile liegen gegen vier Betreiber von Clever fit-Studios Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor. Er entschied durchwegs, dass sämtliche Zusatzentgelte rechtswidrig sind. Es haben sich bereits tausende Kund:innen bei der AK gemeldet.

Clever fit verweigert Gespräche zur Rückerstattung 

Die AK hat die betroffenen Clever Fit-Betreiber zu Gesprächen eingeladen, um eine gute Lösung für die betroffenen Kund:innen zu finden. Leider ist Clever fit dieser Einladung nicht gefolgt. Von den Unternehmen wurde lediglich angekündigt, dass sie ab sofort keine weiteren Zusatzentgelte kassieren.

„Es ist sonderbar, wenn ein Unternehmen ein Gerichtsurteil ignoriert. Diese Vorgangsweise kommt nur äußerst selten vor“, weiß AK Konsument:innenschützer Martin Goger. „Wir werden daher die Ansprüche von Kundinnen und Kunden von Clever fit auf Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Beträge sammeln und falls nötig auch gerichtlich geltend machen.“

Betroffene sollen sich noch bei AK melden

Dafür hat die AK ein Kontaktformular auf der Homepage erstellt: www.arbeiterkammer.at/fitness. „Wir sammeln noch bis Ende Februar 2023 Fälle. Wer sich noch nicht gemeldet hat, bitte Formular ausfüllen“, ruft Goger auf. „Zurückgefordert werden können das einmalig bei Vertragsabschluss angefallene Verwaltungspauschale und die Chipgebühr sowie die halbjährlich kassierten Servicepauschale.“

Tipp

Das Formular zur Rückzahlung der zu Unrecht verrechneten Gebühren der Fitnesscenterkette Clever fit finden Sie hier.


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