29.3.2024

VKI – Wien Energie: Einigung auf Energiekosten-Ausgleichszahlung

Es gibt einen gerichtlichen Vergleich zwischen VKI und Wien Energie zur automatischen Umstellung der Verträge. Alle betroffenen Kund:innen werden dazu von Wien Energie schriftlich oder per E-Mail informiert.

Ein Vergleich bedeutet, dass keine der Parteien vollständig obsiegt hat und hat den Vorteil, dass die betroffenen Konsument:innen rasch finanzielle Ausgleichszahlungen erhalten. Ein Vergleich verhindert jahreslanges Prozessieren mit ungewissem Ausgang. Dieser Vergleich hat keine unmittelbare Auswirkung auf andere Gerichtsverfahren. Kundinnen und Kunden, die diese Zahlungen beantragen, können unabhängig künftiger rechtlicher Entwicklung, keine weiteren Ansprüche aus diesem konkreten Klagegegenstand gegen Wien Energie erheben. 

Anspruchsberechtigt sind alle Strom- und Gaskund:innen, die am Stichtag 31.8.2022 einen aufrechten Energieliefervertrag im OPTIMA-Tarif hatten.

Alle anspruchsberechtigten Kund:innen können die Ausgleichszahlung bis zum 30.6.2024 online unter verbraucherrecht.at/wienenergie-aktion2024 beantragen.

Kund:innen ohne Internetzugang können eine Vertrauensperson für die Online-Antragstellung bevollmächtigen oder sich an eines der Wien Energie-Servicezentren (Servicetreff Spittelau, Servicepoint Erdberg, Servicepoint Guntramsdorf) wenden.

Nach erfolgter Antragstellung wird den Kund:innen die verbrauchsabhängige Ausgleichszahlung direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Die exakte Auszahlungssumme findet sich  im Onlineportal des Energieanbieters. Die Expert:innen des VKI überwachen die korrekte Abwicklung der Ausgleichszahlungen. 

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