Leiner & Kika: Worauf Sie aufpassen müssen

Die Möbelkette Kika/Leiner hat Insolvenz angemeldet. Für Konsument:innen stellen sich dadurch viele Fragen.

Gutscheine

Wenn Sie noch Gutscheine haben, brauchen Sie Ihre Forderungen aus noch nicht eingelösten Gutscheinen nicht als Forderung bei Gericht anzumelden. Die Einlösung der Gutscheine in den Filialen wird durch einen Kapitalzuschuss des Eigentümers ermöglicht.

ACHTUNG

Die konkrete Garantievereinbarung ist nicht bekannt und ob der Kapitalzuschuss der Eigentümer ausreichend ist, um alle Gutscheine zu bedienen.

Wir raten daher, vorhandene Gutscheine so rasch als möglich - noch vor Ende der Anmeldefrist (08.08.2023) - einzulösen und damit Waren zu kaufen, die auch gleich mitgenommen werden können.

Für den Fall, dass Gutscheine nicht mehr angenommen werden würden, müsste man diese im Insolvenzverfahren anmelden und erhält eine Quote von 20 Prozent in 2 Jahren. Die Anmeldung kostet € 25,-.

Beispiel: Ein Gutscheine im Wert von 400,- Euro. 20 Prozent Quote sind  80,- Euro auf 2 Jahre aufgeteilt, abzüglich der Anmeldungskosten von  25,- Euro macht Endsumme 55 Euro die auf 2 Jahre ausbezahlt werden würde.

Anzahlungen

Wenn Sie bereits eine Anzahlung geleistet haben, können Sie diese leider nicht zurückfordern.

Der/Die Insolvenzverwalter:in hat das Wahlrecht ob er/sie an die Stelle von kika/Leiner tritt und am Vertrag festhält (d.h. die bestellte Ware liefert) oder nicht. Steigt der/die Insolvenzverwalter:in nicht in den Vertrag ein (also Rücktritt) müssen Sie Ihre Forderung beim Konkursgericht geltend machen und bekommen oftmals nur eine sehr geringe Konkursquote.   

Update (15.6.2023)

Der Insolvenzverwalter hat mit Beschluss vom 14.6.2023 entschieden, dass in sämtlichen offenen Kundenaufträge unter Anrechnung der geleisteten Anzahlungen eingetreten wird.

Eine Forderungsanmeldung für diese Anzahlungen im Sanierungsverfahren ist daher vorerst NICHT nicht notwendig.

Forderungen anmelden

Einen Insolvenzantrag finden Sie auf www.edikte.justiz.gv.at. Dort ist dann auch ersichtlich um welche Art des Insolvenzverfahren es sich handelt.

Wenn ein Unternehmen insolvent wird, besteht das Risiko, dass man nur noch eine Quote erhält. Gläubiger können Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden . Eine solche Forderungsanmeldung kostet € 25,- und man muss selbst aktiv werden.

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