Insolvenzantrag Firma Kika/Leiner
Medienberichten zur Folge hat die Firma Kika/Leiner einen Insolvenzantrag eingebracht. Allerdings ist noch unbekannt, welche Art des Insolvenzverfahrens durchgeführt wird.Wenn Sie Gutscheine dieses Unternehmens besitzen, lösen Sie diese rasch ein. Wenn es zur Insolvenz kommt, dürfen diese vom Unternehmen nicht mehr angenommen werden dürfen.
Die Anmeldung einer Insolvenz berechtigt Konsument:innen leider nicht dazu, von einem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Sollten Sie im Onlineshop bestellt haben und sollte die Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab Zustellung der Ware noch laufen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Für Bestellungen, die im Geschäft getätigt wurden, gilt das nicht!
Wenn Sie bereits eine Anzahlung geleistet haben, können Sie diese leider nicht zurückfordern. Der/Die Insolvenzverwalter:in hat das Wahlrecht ob er/sie an die Stelle von Kika/Leiner tritt und am Vertrag festhält (d.h. die bestellte Ware liefert). Steigt der/die Insolvenzverwalter:in nicht in den Vertrag ein, müssen Sie Ihre Forderung beim Konkursgericht geltend machen und bekommen oftmals nur eine sehr geringe Konkursquote.
Einen Insolvenzantrag finden Sie auf www.edikte.justiz.gv.at. Dort ist auch ersichtlich um welche Art des Insolvenzverfahren es sich handelt. Wenn ein Unternehmen insolvent wird, besteht das Risiko, dass man nur noch eine Quote erhält. Gläubiger können Forderungen beim Insolvenzgereicht anmelden. Eine solche Forderungsanmeldung kostet 25 Euro und Sie müssen selbst aktiv werden.