Die Tricks der Immobilienmakler
Was unterscheidet einen seriösen Makler von anderen? Auf welche Fallen muss ich als Konsument oder Konsumentin besonders aufpassen?
Kommt ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag zustande, der durch einen Immobilien-Makler oder eine makelnde Hausverwaltung vermittelt wurde, so muss der Mieter oder Käufer eine Maklerprovision zahlen.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf Wohnraummieten. Für Geschäftsräume gelten andere Obergrenzen.
Bei einem Kaufpreis bis 36.336,42 Euro beträgt sie maximal 4 Prozent vom
Kaufpreis, bei einem Kaufpreis darüber maximal 3 Prozent.
Ist der Makler gleichzeitig der Vermieter beziehungsweise der Verkäufer, darf er keine Provision verlangen.
Wenn der Makler in einem Naheverhältnis zum Vermieter oder Verkäufer steht, muss er das dem Wohnungssuchenden schriftlich mitteilen. Das Naheverhältnis kann wirtschaftlich oder familiär sein, also zum Beispiel wenn der Makler ein Bruder des Vermieters ist, oder mit dem Verkäufer in ständiger Geschäftsverbindung steht.
Teilt der Makler das Naheverhältnis nicht oder erst nach dem Vertragsschluss mit, darf er keine Provision verlangen!
Wohnrechtsberatung
Mo - Fr: 8- 13 Uhr
Tel.: +43 5 7171 23333
Machen Sie online einen Termin aus.
© 2023 AK Niederösterreich | AK-Platz 1 3100 St.Pölten, +43 5 7171