Wie viel darf der Makler verlangen?
Mit unserem Maklerprovisionsrechner finden Sie heraus, wie viel Provision ein Makler maximal von Ihnen verlangen darf, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus provisionspflichtig anmieten.
Nach dem Bestellerprinzip (Erstauftraggeberprinzip), das seit dem 1.7.2023 gilt, zahlt in der Regel nur mehr der Vermieter die Provision. Es kann aber auch vorkommen, dass man als Mieter Erstauftraggeber ist, und dann die Provision zahlen wird müssen.
- Bei unbefristeten Mietverträgen und bei auf über drei Jahre befristeten Verträgen darf die Provision nur zwei Brutto- Monatsmieten betragen.
- Bei Mietverträgen, die auf drei oder weniger Jahre befristet sind, darf höchstens eine Brutto-Monatsmiete Provision verlangt werden.
- Makelnde Hausverwalter dürfen nicht mehr als eine Brutto- Monatsmiete verlangen. Bei auf drei Jahre oder kürzer befristeten Mietverträgen darf die Provision sogar nur mehr eine halbe Monatsmiete betragen.
Tipp
Diese Kriterien berücksichtigt der AK Maklerprovisionsrechner und zeigt Ihnen schwarz auf weiß, was in Ihrem Fall maximal anfallen darf.