Kündigung nach Schlaganfall
Im Oktober 2023 erlitt der Mitarbeiter einer Kältetechnik-Firma einen Schlaganfall und war ab diesem Zeitpunkt krankgemeldet. Im Juli 2024 wurde dem Mann eine einvernehmliche Dienstauflösung vorgeschlagen, die er jedoch nach Rücksprache mit der AK Niederösterreich nicht unterschrieb.
Der Dienstnehmer hat daraufhin am 19. Juli eine erstmalig ausgesprochene Dienstgeber-Kündigung schriftlich zugestellt bekommen, die mit 3. Juni 2024 datiert war und als letzter Arbeitstag wurde der 15. Juli angegeben (durch das Datum 03.06.2024 wurde diesbezüglich die Kündigungsfrist punktgenau mit 15.07.2024 eingehalten).
Vor dem 19.Juli 2024 wurde mit dem Dienstnehmer jedoch nie über eine Dienstgeber-Kündigung gesprochen. Noch innerhalb der Verfallfrist wandte sich der Gekündigte zwecks persönlicher Beratung und Überprüfung der ihm zustehenden Ansprüche an die AK-Bezirksstelle in Neunkirchen.
„Bei der Überprüfung wurden einige Mängel festgestellt. So erwies sich die Kündigung als zeitwidrig und bei Richtigstellung dieser hatte der Kältetechniker noch Anspruch auf volles Entgelt für acht Wochen plus vier Wochen auf das halbe Entgelt“, so Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler.
Inklusive noch offener 112 Überstunden und der August-Abrechnung schuldete die Firma dem Mann noch 18.000 Euro brutto. „Der Dienstgeber hat die Forderungen anerkannt und auf außergerichtlichem Wege beglichen. Zusätzlich hat er die Abmeldung bei der ÖGK richtiggestellt“, so Windbichler.
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