Schutzklausel für (fast) alle
Mehr als sechs Prozent weniger Pension hätten Neupensionist:innen 2024 "schlucken" müssen im Vergleich zu jenen, die heuer ihren Ruhestand antreten. Auf Druck von AK, ÖGB und Pensionistenvertreter:innen verhindert eine Schutzklausel diese Benachteiligung.
Damit erhalten jene, deren Stichtag im Jahr 2024 liegt, ebenfalls die um 9,7 Prozent höhere Pension. Nach einer vagen Ankündigung des Sozialministers, dass die Inflationsabgeltung nur bei der regulären Alterspension zum Tragen komme, gilt die Schutzklausel nun auch für Schwerarbeits- und "Hackler"-Pensionen sowie für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen.
Ungerechte Korridor-Regelung
Wer im Jahr 2024 die Korridorpension in Anspruch nehmen will, fällt meist nicht unter die Schutzklausel.
Für nähere Informationen stehen Ihnen die Expert:innen der AK Niederösterreich unter 05 7171 22000 gerne zur Verfügung."
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